Wenn für eine vermietete Wohnung Zinserträge aus einem Bausparvertrag anfallen, sind diese dann in der Anlage KAP und in der Anlage V anzugeben oder nur in einer Anlage?
Falsches Brett>Steuern
o. g
Wenn für eine vermietete Wohnung Zinserträge aus einem Bausparvertrag anfallen, sind diese dann in der Anlage KAP und in der Anlage V anzugeben oder nur in einer Anlage?
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