Zinsertragsteuer: Summe der Freibeträge zu hoch

aber NICHT genutzt:

Wer weiß Antwort?
Wogegen verstößt eigentlich derjenige, der bei der Summe aller Freistellungsanträge die für ihn geltende Obergrenze überschreitet, aber seine tatsächlichen Zinseinkünfte am Jahresende diese Obergrenze bei weitem nicht ausnutzen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen, weiß aber auch nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin.

Gruß

robe* (der KEIN Anwalt o.ä. ist!)

Hi,

also Gesetz und Paragraph kann ich Dir auch nicht sagen.

Fakt ist aber, dass man nur den maximalen Freibetrag über die Banken verteilen darf, unabhängig davon, wieviel man nutzt.
Die Finanzverwaltung bekommt das auch mit : Die Banken müssen den Finanzämtern nämlich die beantragten Freistellungsaufträge zur Verfügung stellen. (Wieviel ausgenutzt wurde, erfährt das Finanzamt nicht).

So kann Eichel hergehen und merkt sehr schnell, dass Du bei mehreren Banken das Maximum angegeben hast. Du unterschreibst Du beim Freistellungsauftrag, dass Du versicherst, dass alle Beträge zusammen Deinen Freibetrag nicht übersteigen. Wenn das nicht so ist, erhöht das beim Finanzamt nicht eben Deine Glaubwürdigkeit. Du kannst Dir ziemlich sicher sein, dass Deine nächsten Steuererklärungen auf Herz und Nieren geprüft werden.
Vielleicht riskierst Du im Extremfall sogar ein Steuerstrafverfahren und die Beweise hast Du dann selbst geliefert.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo robe

also bei mir wars so, daß die Sparkasse einen Fehler gemacht hat. Ich hab nach der Scheidung den neuen Frei-Auftrag vergeben und die haben den alten nicht gelöscht.
Ich hab Post vom FA bekommen mit der Aufforderung, das zu korrigieren. Das hab ich gemacht und dann wars auch ok.
Ich schätze mal, es wird auch eine Rolle spielen, ob es böswillig war, oder nicht.

Gruß
Ann

Zinsertragsteuer: Dank für eure Hinweise!

Hi,

also Gesetz und Paragraph kann ich Dir auch nicht sagen.

gerade DIE hätten mich interessiert

Fakt ist aber, dass man nur den maximalen Freibetrag über die
Banken verteilen darf, unabhängig davon, wieviel man nutzt.
Die Finanzverwaltung bekommt das auch mit : Die Banken müssen
den Finanzämtern nämlich die beantragten Freistellungsaufträge
zur Verfügung stellen. (Wieviel ausgenutzt wurde, erfährt das
Finanzamt nicht).

So kann Eichel hergehen und merkt sehr schnell, dass Du bei
mehreren Banken das Maximum angegeben hast. Du unterschreibst
Du beim Freistellungsauftrag, dass Du versicherst, dass alle
Beträge zusammen Deinen Freibetrag nicht übersteigen. Wenn das
nicht so ist, erhöht das beim Finanzamt nicht eben Deine
Glaubwürdigkeit. Du kannst Dir ziemlich sicher sein, dass
Deine nächsten Steuererklärungen auf Herz und Nieren geprüft
werden.
Vielleicht riskierst Du im Extremfall sogar ein
Steuerstrafverfahren und die Beweise hast Du dann selbst
geliefert.

ok, soweit habe ich mir das auch schon gedacht, aber mich hätte interessiert, ob und konkret: wogegen ich verstoße, wenn ich so handle.

Dennoch vielen Dank!

Gruß
robe*

Gruss Hans-Jürgen
***