Sehr geehrte Experten,
mich würde es interessieren, ob es gesetzliche Grundlagen für Zinszahlungen auf Stornorückstellungen gibt. Viele Versicherungen behalten für vermitteltes Geschäft einen Teil der fälligen Provision.
Meine konkrete Frage: Sind die Gesellschaften verpflichtet einen Zins auf das einbehaltene Geld zu zahlen und wenn ja, an welchen Größen orientiert sich dieser?
Mit besten Dank
Rott Christian