Zinsforderung auf Stornorückstellungen

Sehr geehrte Experten,

mich würde es interessieren, ob es gesetzliche Grundlagen für Zinszahlungen auf Stornorückstellungen gibt. Viele Versicherungen behalten für vermitteltes Geschäft einen Teil der fälligen Provision.
Meine konkrete Frage: Sind die Gesellschaften verpflichtet einen Zins auf das einbehaltene Geld zu zahlen und wenn ja, an welchen Größen orientiert sich dieser?

Mit besten Dank
Rott Christian

Arbeitsrecht? owT
nix