Zinsforderung einer Versicherung nach Ratenzahlung

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit der Aachen Münchener. Dazu muss ich aber 6 Jahre zurück gehen.
2006 hatte ich einen Unfall mit einem Firmenwagen, an dem ich Schuld war. Da mein ehemaliger Chef den Wagen Vollkaskoversichert hatte, erstattete die Aachen Münchener ihm den Wiederbeschaffungswert von 3150€. Da mir dieser Unfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wurde, forderte die Versicherung oben genannten Betrag bei mir ein. Infolge des Unfalls kündigte mir mein Chef und dadurch war es mir nicht möglich den Betrag zu zahlen und vereinbarte mit der Versicherung eine Ratenzahlung von jeweils 50 Euro monatlich, diese willigte ein und damit war die Sache für mich erledigt.
Ich habe vor 2 Monaten die Zahlungen eingestellt, da der Betrag beglichen war und hatte heute eine Schreiben der Versicherung im Briefkasten, in dem diese von mir 790€ Zinsen von mir fordert. Und das alles, obwohl in der Ratenvereinbarung keine Zinsen erwähnt wurden, ja nicht einmal ein Zinssatz.
Nun meine Frage: Ist die Forderung der Versicherung rechtsmässig, obwohl in der Vereinbarung das Wort “Zinsen“ nicht einmal ansatzweise auftaucht und wie stehen meine Aussichten, wenn ich dagegen gerichtlich vor gehe.

Ich bedanke mich erstmal für eure Aufmerksamkeit und würde mich über jede Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruss

Robert

Hallo,

also es ist ein schwieriger Fall. Hier müsste sich ein Rechtsanwalt mit der Sache befassen.

Aber nach meinen Kenntnissen darf die Versicherung keine Zinsen verlangen, wenn dies nicht ausdrücklich von Ihnen im Jahr 2006 „genehmigt“ wurde.

Schreiben Sie die Versicherung an und fragen nach, wie Sie auf diese Zahl kommt - hier bitte alle Nachweise zuschicken. Da Sie sowas nicht unterschrieben haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Wenn die Versicherung auf die Zinsen besteht - gehen Sie zum Rechtsanwalt.

Gruß

Hallo Matti Bre,

Erstmal Dankeschön für deine Antwort.
Zur Sache, ich habe der Versicherung damals die Ratenzahlung angebotenwie bereits geschrieben und diese hat darauf hin eingewilligt. Unterschrieben habe ich NICHTS.
Eine Auflistung der Entstandenen Zinsen, der bezahlten Raten und der Zinssätze habe ich heute erstmals bekommen.
Also Du meinst, der Weg zum Anwalt lohnt sich auf jeden Fall?

Mit freundlichen Grüssen

Robert

Hat denn die Frau/der Mann am Telefon etwas von Zinsen erwähnt? Diese können ja nicht berechnet werden, ohne dass sie davon nichts wussten.

ICH an Ihrer Stelle würde zuerst die Versicherung anrufen und es erläutern, dass Sie einer Zinszahlung bzw. Berechnung nie zugestimmt haben und bitten die Zinsen nun zu stornieren.
Wenn der Versicherer stur bleibt, dann zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. So eine Erstberatung ist meist kostenlos oder kostet max. 50 EUR.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, diese zuerst informieren, ob sie auch die Kosten übernimmt.

Wenn Ihnen es gelingt, evtl. ein Vergleich mit der Versicherung zu schließen (z.B. 200 EUR sofort).

Viel Glück und alles Gute

Hallo Robert,

die AachenMünchener legt an jeder Stelle des Geschäftslebens ausdrücklichen Wert darauf, dass sie ihre Produkte „exklusiv“ über die sogenannten Vermögensberater der DV-AG vertreibt.
Deswegen mögen sich diese „Fachleute“ auch ebenso exklusiv um die aus den vermittelten Verträgen resultierenden Probleme kümmern.

VG Jens

…Nachtrag: im übrigen handelt es sich eher um ein juristisches als ein Vers.-technisches Problem Deswegen solltest du eher einen RA / Juristen befragen.

VG Jens

Hallo Robert !

Üblich sind Zinsen natürlich im Versicherungsbereich genaus so wie heute beim Finanzamt und im übrigen Leben. Deine Frage geht aber zutiefst in das juristische Versicherungsrecht hinein, ob z.B. die Form bei der Teilzahlungsvereinbarung gewajrt wurde und auch darauf deutlich hingwiesen wurde. Deshalb möchte ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Wenn Due eine Rechtsschutz dafür hast, schalte diese ein. Üblicherweise würde ich Dir aber auch empfehlen, Deine eigene KFZ Versicherung einmal fragen ( mit einem Leiter der KH Schadensabteilung sprechen) wie
denn diese verfahren würde und ob es da eine eindeutige Rechtssprechung gibt. Das sollte Die noch besser helfen können als ein Anwalt.

Gruß aus Iserlohn von
Dieter Gütting

Hallo, ich denke, wenn keine Zinsen im Ratenzahlungsvertrag erwähnt worden sind brauchen Sie auch keine zu zahlen.
Mein Tipp: Man sollte eine Rechtschutzversicherung haben.
Viele scheuen die Beiträge und meinen, es wird schon nichts passieren. Sie sehen jetzt selbst. daß man eben doch eine braucht.
Schreiben Sie der Gesellschaft, daß von Zinsen nichts in der schriftlichen Vereinbarung steht und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft.

Sie haben in sofern die besseren Karten, da die ja etwas von Ihnen wollen und nicht umgekehrt.

Danke für deine Antwort. Ich habe mich jetzt dazu durch gerungen zu einem Anwalt zu gehen. Ich wusste schon, warum ich ein Privat RS ohne SB abschliesse, jedoch versuche ich vorher selbst etwas schlauer zu machen.

Achso, Danke nocheinmal

Hier kann ich leider nicht helfen.

Hi,

ist nicht so einfach zu beantworten…

ich würde die Versicherung bitten diese Ratenz. inkl. der Zinsen in schriftl. Form zukommen zu lassen und dann würde ich mir ggf. einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen wenns nicht eindeutig ist!!

viel Erfolg

MfG Thomas Wolter

Hallo Robert,

das ist keine Frage aus dem Bereich Versicherungen, eher Rechtsberatung. Da kann Dir sicher nur ein Jurist eine erschöpfende Antwort geben.

Ich denke aber, dass in eine Ratenvereinbarung Zins und Tilgung gehört. Ist dort kein Zins vereinbart, ist die Rückzahlung zinsfrei. Die Höhe des Zinses muss vorher festgelegt werden, sonst nimmt man Dir die Möglichkeit mit einen zinsgünstigeren Darlehen die Schulden zu bezahlen.

Teile der AM mit, dass in der Ratenvereinbarung auf Zinsen verzichtet wurde und diese deswegen auch nicht Bestandteil der Vereinbarung wurden. Du lehnst eine nachträgliche Erhebung von Zinsen ab und betrachtest die Ratenvereinbarung als von Dir erfüllt.

Lieber Robert,

zunächst muss ich dich enttäuschen. Rechtsberatungen darf ich nicht machen - das ist Sache eines Anwalts.

Ohne die genauen Daten für eine Zahlungsstrom-Berechnung zu kennen, habe ich die Verzinsung hochgerechnet. Dabei nahm ich an, dass am 01.07.2007 mit der Zahlung begonnen wurde und am 01.09.2012 die letzte Rate beglichen wurde.

Wenn ich die Restforderung unterstelle, dann komme ich auf eine geschätzte Verzinsung um / über 7 %.
Das ist schon eine Ansage …

Mein Rat: Wende dich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft:

http://www.versicherungsombudsmann.de/

Schildere dort den Fall und hör mal, wie die darüber denken und wie deren Meinung nach die Rechtslage ist.

Schick auch der AM einen Brief mit der Bitte, dir die Grundlage für die Zinsforderung zu erläutern, da die Rückzahlungsvereinbarung zinslos gestaltet war. Vielleicht gibst Du in einem Halbsatz den Hinweis, dass Du dich auch hilfsweise an den Ombudsmann wenden wirst.

Übrigens der Ombudsmann wird sich erst eingehend beschäftigen, wenn eine Beschwerde bei der AM gemacht wurde.

Also im Moment den Sachverhalt und die Lage ausloten, wie die Anspruchsgrundlagen sind und warum und in welcher Höhe Zins verlangt wird.

Und dann bei der AM beschweren.
Und dann den Fall offiziell beim Ombudsmann einreichen.

Hallo,
kann ich nicht genau sagen, sorry.
Gruß
Andreas

Hallo Robert,

was Sie brauchen ist eine juristische Rechtsberatung. Wenden Sie sich hierzu am besten an Ihre Rechtsschutzversicherung. Versicherungsexperten dürfen keine Rechtsberatungen durchführen.

MfG
Daniel

Hi Robert,
sorry, dass ich erst so spät antworte. Zu der Ratenzahlungsvereinbarung mit der Versicherung muss es einen Schriftverkehr geben. Wenn dort nichts von einem üblichen Zinssatz erwähnt wurde, dann würde ich die Zahlung der Zinsen mit dem Verweis ablehnen, dass Du zuerst den Passus sehen willst, in dem Zinsen vereinbart wurden und den Du auch unterschrieben hast.

LG
Walter