Zinsfreistellungsauftrag - Rückerstattung?

Hallo,

ich hab dieses Jahr dummerweise meinen Zinsfreistellungsauftrag nicht rechtzeitig geändert und habe daher Kapitalertragssteuer gezahlt, obwohl ich eigentlich meinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft hatte. Der Rest meiner 3.100 Mark hatte ich im Freistellungsauftrag für mein zweites Konto (bei einer anderen Bank) eingetragen, wo ich das gar nicht gebraucht hätte.

Kann ich die abgeführten Steuern plus Solizuschlag zurückerstattet bekommen? Wenn ja, wie geht das? Die beiden Freistellungsaufträge habe ich am Freitag geändert, aber das gilt ja wohl nicht rückwirkend fürs Jahr, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Sylvia

mit der einkommensteuererklärung
hi sylvia,

kapitalertragsteuern bekommst du mit der einkommensteuer quasie zurück. der freistellungsauftrag gilt immer frühestens ab erteilung, nie für die vergangenheit. gebe die steuerbescheinigungen die du von den banken erhaelst mit der ausgefüllten anlage KAP zur einkommensteuererklärung für 2001 ab und die abgezogenen kapitalertragsteuer, soli, ggf. körperschaftsteuern werden dir als einkommensteuervorauszahlung, wie lohnsteuer, angerechnet und ggf. erstattet!

so, ganz einfach, aber geld ggf. erst in 3-6 monaten! so ist das leben.

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Ich habe leider noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht (bin Student) - wie geht das? Krieg ich die Formulare beim Finanzamt?

Danke nochmal
Sylvia

rehi,

nein, die holst du beim finanzamt ab. das sind dann zumindest bei dir die anlage KAP und der „mantelbogen“. dazu noch die anderen anlagen, je nachdem welche einkünfte du sonst hast, da gibt dir sicherlich einer auskunft (bzw. befragt dich passend).
zu fast jedem formular gibt es noch merkblätter, die sollst du dir auf jeden fall mitgeben lassen.

ggf. liest du hier mal weiter zur KapESt:

http://www.recht.de/index.php3?menue=Ratgeber&go=50

oder zur ESt allgemein:

http://www.recht.de/index.php3?menue=Ratgeber&go=66
http://www.recht.de/index.php3?menue=Ratgeber&go=67

na, dann happy steuererklären,

der showbee

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