hallo,
ich weiss, dass man bei einer zu erwartenden einkommensteuernachzahlung den zinslauf ab dem 15. monat hemmen kann, indem man eine entsprechende „abschlagszahlung“ an das FA leistet auch ohne bescheid oder so - quasi auf verwahrung.
weiss nur nicht mehr, wo das geregelt ist in der AO
ich erinnere mich dunkel, dass die zinsen zwar im bescheid berechnet wurden, aber dann über erlass oder einspruch wieder genullt wurden…
vllt. kann mir jemand die rechtsgrundlage nennen…
danke und gruß
inder