Zinslauf hemmen durch Zahlung vorab ?

hallo,

ich weiss, dass man bei einer zu erwartenden einkommensteuernachzahlung den zinslauf ab dem 15. monat hemmen kann, indem man eine entsprechende „abschlagszahlung“ an das FA leistet auch ohne bescheid oder so - quasi auf verwahrung.

weiss nur nicht mehr, wo das geregelt ist in der AO

ich erinnere mich dunkel, dass die zinsen zwar im bescheid berechnet wurden, aber dann über erlass oder einspruch wieder genullt wurden…

vllt. kann mir jemand die rechtsgrundlage nennen…

danke und gruß

inder

Hallo,

eine gestzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Grundsätzlich sind auch bei freiwilliger Vorauszahlung Zinsen festzusetzen. Allerdings sieht der AEAO zu § 233a Rz. 70 vor, dass in einem solchen Fall die Zinsen Erlassen werden sollen.

Gruß

Tommel