Hallo,
folgende Frage:
Was geschieht, wenn Eltern ihrem Kind zum Hauskauf einen zinslosen Kredit in einer Höhe von 50.000 gewähren und Jahre später zum Pflegefall werden. Inwieweit kann das Geld dann von welcher Institution zu welchen Bedingungen vom Kind zurückgefordert werden?
Wie kann das unter Umständen verhindert werden?
Vielen Dank!
Na, wenn die eltern ihre Pflegekosten nicht mehr selbst bestreiten können und dann Hilfe vom Sozialamt benötigen, dann wird dieses gemäß SGB den Betrag von den Kindern fordern, hier würde es sich ggf. anbieten, dass eine Schenkung (die dann aber noch länger als 10 Jahre vor dem Pflegefall liegen muss) gemacht wird. Dann wäre dieser Teil der Schenkung für die Kinder behaltbar.