Zinsloses Darlehen

Kann jemand seiner Lebenspartnerin Geld 150.000 Euro als zinsloses Darlehnen geben.
Er überweist ihr das Geld von seinem Konto.
Muss er steuerlich-finanzielle Probleme beachten oder hat er die zu befürchten?

Auch ein nettes Hallo,

Kann jemand seiner Lebenspartnerin Geld 150.000 Euro als
zinsloses Darlehnen geben.

Ja.

Er überweist ihr das Geld von seinem Konto.

Prima.

Muss er steuerlich-finanzielle Probleme beachten oder hat er
die zu befürchten?

Das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, dass Zinsen deshalb nicht berechnet werden, um keine Steuern zahlen zu müssen; in seltenen Fällen geht das FA dann von fikt. Zinseinnahmen aus, denn wer vergibt ein zinsloses Darlehen in dieser Höhe.

Zudem könnte das FA sich interessieren, wie bzw. wo dieser Geldbetrag herkommt und ob diese „Einkünfte/Vermögen“ schon einmal besteuert wurden.

Man sollte daher genau überlegen, mit welcher Begründung ich diesen Geldbetrag zur Verfügung stelle; als Lebenspartnerin könnte man davon ausgehen, dass man da keine Zinsen verlangen.

Dennoch wäre darauf zu achten, dass hier ein Darlehensvertrag auch mit einer fest vereinbarten Rückzahlung ( Raten etc. ) vorgenommen wird.

Schönen Tag noch.

Hallo,

es ist eine Entscheidung des BFH in Erinnerung (liegt aber mehrere Jahre zurück) in einem gleich gelagerten Fall. Es wurde ein 6stelliges Darlehen, zinslos von Privat vergeben.
Das örtliche Finanzamt unterstellte hier Einkünfte aus Vermögen in Höhe der damals üblichen Bankzinssäzte.
Der BFH bestätigte die Anrechnung der fiktiven Einkünfte mit der Begründung, dass das Darlehen keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgte und offensichtlich nur gewährt wurde, um das Vermögen bzw. evtl. Erträge nicht versteuern zu müssen (die Begründung ist mir aber nicht mehr gut in Erinnerung). Offensichtlich fehlten da aber auch die Nachweise, dass es ein Darlehen war.

Es kann daher also nur angeraten werden, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu vereinbaren und, um ggf. Probleme mit dem FA zu vermeiden, hier zumindest Zinsen in Höhe des Bundesbankzinssatzes zu vereinbaren.
Auch man-nehme-an hat hier ja bereits richtig geschrieben.

lG