Zinsnachweis im Zwangsverwaltungsverfahren

Ein Bürohaus-Besitzer hat wegen Leerstand Probleme mit der Bank. Es wird ein Zwangsverwalter bestellt und die Zwangsversteigerung eingeleitet (Dez, 2007).
Der Zwangsverwalter rechnet 2008 nicht mit der Bank ab -trotz hoher Einnahmen. Daher bucht die Bank 2008 keine Zinseinnahmen.
2009 zahlt der Zwangsverwalter Teile der Einnahmen an die Bank. Diese bucht die Einnahmen gegen die Zinsforderung.
2010 erwirbt die Immobilienabteilung der Bank selbst das Bürohaus aus der Zwangsversteigerung. Der Zwangsverwalter rechnet gegenüber der Bank ab und diese bucht hohe Einnahmen gegen die Zinsforderungen.

Der ursprüngliche Besitzer muss 2008 gegenüber dem Finanzamt hohe Mieteinnahmen versteuern, trotzdem er nichts erhalten hat. Grund: Er kann keine gebuchten Zinsen nachweisen.
2009 gleichen sich für den ursprünglichen Besitzer Einahmen und Zinsen aus.
2010 weist der ursprüngliche Besitzer gegenüber dem Finanzamt hohe Verluste aus, da ja nun der Zwangsverwalter alles abgerechnet hat. Aber die Verluste sind nur 1 Jahr rücktragbar - er bleibt auf den „Gewinnen“ aus 2008 sitzen und muss erhebliche Steuern zahlen.

Wer kennt Gerichtsurteile zu dieser Situation??
Was kann der ursprüngliche Besitzer der Immobilie tun?

2010 weist der ursprüngliche Besitzer gegenüber dem Finanzamt
hohe Verluste aus, da ja nun der Zwangsverwalter alles
abgerechnet hat. Aber die Verluste sind nur 1 Jahr rücktragbar

  • er bleibt auf den „Gewinnen“ aus 2008 sitzen und muss
    erhebliche Steuern zahlen.

soweit klar. dumm gelaufen, würde ich sagen…

Wer kennt Gerichtsurteile zu dieser Situation??

kann mir nicht vorstellen, dass es hier was positives gibt. es gilt zuflussprinzip, und wenn der zwangsverwalter nicht gezahlt hat, dann ist da m.e. nichts möglich

Was kann der ursprüngliche Besitzer der Immobilie tun?

den zwangsverwalter verklagen. warum hat er nicht an die bank gezahlt ?

gruß inder