Zinsswap

Hallo,

kann mir bitte jemand mit einem ganz einfachen (vereinfachten) Beispiel erklären, wie Zinsswap-Geschäfte funktionieren.

Danke!

mfg
Josch

Hallo Josch,

kann mir bitte jemand mit einem ganz einfachen (vereinfachten)
Beispiel erklären, wie Zinsswap-Geschäfte funktionieren.

Spannendes Thema :wink:

Alos das Wort „swap“ bedeutet zunächst einmal übersetzt soviel wie „Austausch, Tausch“ bzw. „tauschen“.

Bei den Swap-Geschäften handelt es sich um vertraglich vereinbarte Tauschgeschäfte und man kann sie auch als Arbitragegeschäfte bezeichnen.

Kurz gesagt soll damit folgendes erreicht werden:
Auf den int. Finanzmärkten werden eine Vielzahl von Finanzprodukten, insb. Währungen und Zinsen gehandelt. Nun können aber die verschiedenen agierenden Marktteilnehmer aufgrund ihrer unterschiedlichen Bonität und Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Märkten Vorteile beim Handel mit diesen „Produkten“ ziehen. Diese Vorteile will sich über die Swap-Geschäfte nun auch derjenige zu nutze machen, der sie von Natur aus nicht hat.

Beispiel: Währungsswap

Man tauscht z.B. eine zinsfixe Euro-Schuld in eine zinsfixe Dollar Schuld.

Ein US Unternehmen hat einen Finanzierungsbedarf in Euro und vereinbart daher einen Währungsswap mit eimem deutschen Unternehmen, das einen gleich (!) hohen Finanzierungsbedarf mit gleicher Fristigkeit in Dollar besitzt.

Nehmen wir weiter an, beide Unternehmen hätten daher eine Anleihe in ihrer jeweiligen Landeswährung emittiert und tauschen dann die Kreditbeträge (Anleihevolumen) gegeneinander aus.

Das deutschen Unternehmen muss dann Zinsen in Dollar an das US Unternehmen leisten, während das US Unternehmen Zinsen in Euro an das Deutsche Unternehmen abführen muss.

Am Ende des Geschäfts müssen die Anleihebeträge wieder „rückgetauscht“ werden. Dazu muss das US Unternehmen in Euro zurückzahlen und das Deutsche Unternehmen in Dollar. Jeder kann dann seine Anleihe wieder korrekt (an seine Anleihegläubiger) zurückzahlen.

Vorteile eines solchen Geschäfts:
Man kann das Währungsrisiko absichern und man kann und das ist der eigentliche Vorteil, einen günstigeren Zugang zum jeweiligen Fremdwährungsmarkt erhalten, da man nicht direkt über den „gesamten“ Markt gehen muss.
Denn: Die zu tauschenden Zinszahlungen zwischen den Unternehmen werden auch nur von Ihnen festgelegt, verhandelt. Der Markt an sich ist nicht mit dabei. Auch können die Devisenkurse am Ende für den Rücktausch verhandelt werden.

Hat nun das Deutsche Unternehmen in Deutschland eine sehr gute Bonität bei seiner Bank, die das amerikanische Unternehmen wenn es bei der deutschen Bannk direkt anfragen würde, NICHT hätte, so kann es sich trotzdem über den Swap diese Vorteile sichern.

VG
TraderS

NACHTRAG

…uuups. Ja, das kommt davon. Da liest man nur swap und übersieht auch noch die kleinen hilflosen Zinsen :smile:)

Also beim Zinsswap verhält es sich aber ähnlich.

So werden z.B. oftmals zinsvariable Euromarktgelder die den LIBOR-Zinssatz als Basis haben, in zinsfixe Verbindlichkeiten getauscht.
Oder aber man tauscht die Zinsbasis aus.

Beispiel:
Ein US Unternehmen leiht sich am US Geldmarkt zum Referenzzinsssatz Commercial Paper Geld und tauscht dann mit einem Deutschen Unternehmen, das die gleiche Summe an Geld, diesmals aber zur Basis LIBOR aufgenommen hat.

Dabei fallen die Zinsunterschiede natürlich umso größer aus, je größer die Bonitätsunterschiede der Swap-Partner sind.

Das wichtigste wurde schon von TraderS geschrieben - das grobe BWL-Wissen über Swaps.
Wichtig ist noch zu wissen, daß der Begriff Swap nicht klar deffiniert ist - wie vieles im internationalem Finanzgeschäft. Es gibt kein Gesetz (z.B. Wechselgesetz, Scheckgesetz) was diese Transaktion klar fundiert. Es sind daher die individuellen Vertragsmodalitäten die Basis dieser Geschäfte. Man kann Swapgeschäfte in allen Finanzgeschäften anwenden, ob Kredite, Versicherungen, Devisen, Investitionen …
Von dieser Möglichkeit der Swapgeschäfte profitieren auch gern die großen Konzerne, die in dem ausländischem Land eine Tochtergesellschaft haben. Diese Tochtergesellschaft wickelt in ihrem Namen dann das große Geschäft für oder zumindest im Maßstab des Mutterkonzerns ab. Profitieren tut der Mutterkonzern, das Risiko trägt die Tochtergesellschaft. In welchen Maßstab dies durchgeführt wird, richtet sich noch nach der STeuer, das Strafmaß des jeweiligen Landes, Bilanzierungsregeln etc. - das zum Beispiel.
Wie der TraderS auf Abitragegeschäfte kommt ist mir rätselhaft. Ehrlich gesagt, hör ich das zum erstenmal. Wäre schön zu wissen, welches Arbitragegeschäft er meint - es gibt 3 Arten (Zins-A., Zeit-A. …). Das es ein Vorteil in dieser Art des Geschäftes gibt, steht ja außer Frage …

Grob formulieren würde ich den Zinsswap so. Bei diesen Geschäft werden zwei Banken eingeschaltet. Eine inländische und eine ausländische (wobei die ausländische nicht unbedingt für eine Finanzierung einer ausländischen Ware involviert ist - und wenn, dann muß diese ausländische Bank nicht unbedingt im Land des Herstellers sein). Der Libor (oder Fibor) wird nur ganz grob oder gar nicht als Referenzgöße herangezogen, sonst würde es ja kein Vorteil geben - aber das nur nebenbei.
Herangezogen wird die ausländische Bank wegen dem Zinsgefälle der inländischen Bank - egal positiv oder negatives Zinsgefälle zur inländischen Bank (das ist der Vorteil). Derjenige der dieses Zins in Anspruch nimmt kommt somit zu „billiges“ Geld, das ganz legal. Je nachdem welche Bank, bzw. in welche Richtung die Transaktion geht, spricht man von einem Deport- oder Reportgeschäft. In dem Vorteil werden die Gebühren extra berechnet - das diese Gebühren (Kosten) gering sein müssen, um diesen Vorteil auszuweisen, das liegt natürlich auf der Hand.
Wenn du die Formeln dieser Geschäfte wissen willst (sind einfache Dreisatzformeln), dann melde dich hier noch mal.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vergessen habe ich noch zu erwähnen, daß neben die Gebühren auch der Umtauskurs (wenn dieser Zins in der anderen Währung geführt wird) herangezogen werden muß. Und diese Geschäfte überwiegend Eintagsfliegen sind.
Interessant werden diese Geschichte, wenn dieser Zinsswap, bzw. das „billige“ Geld als Sicherheit noch herhalten muß. Inwieweit dies in der Bilanzierung (um die Bilanz schwerer, oder leichter zu machen) geregelt wird oder welche indirekte steuerliche Vorteile man damit noch so in Anschlußgeschäfte (würde jetzt vom Wege abkommen) tätigen kann, darüber habe ich im Moment kein Einblick (müßte mich noch schlau machen).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du mir jetzt noch erklärst, was Derivate wie Swaps mit Arbitrage zu tun haben, fände ich deine Erklärung ausreichend.

Gruss Ivo

Swaps und Arbitrage

Hallo,

Wenn du mir jetzt noch erklärst, was Derivate wie Swaps mit
Arbitrage zu tun haben, fände ich deine Erklärung ausreichend.

also wenn man das so liest, dann könnte man glatt den Eindruck bekommen, dass Derivate und Arbitrage gar nichts miteinander zutun haben. Dabei beruht die Bewertung von Derivaten mittels Duplikation ja gerade auf einer Arbitragebetrachtung - wie übrigens so vieles in der Finanzwelt, aber dies nur am Rande.

Arbitrag ergibt sich ja dann, wenn man ohne zusätzlichen Einsatz finanzieller Mittel und ohne zusätzliches Risiko, einzig und allein durch Umschichtung vorhandener Vermögenspositionen einen zusätzlichen Gewinn erzielen kann.
(Zins)Swaps machen ja nichts anderes. Man will die sog. komparativen (Kosten)Vorteile ausnutzen. Etwa dann, wenn wie z.B. im Beispiel aus dem Währungsswap „Anleihebeträge“ getauscht werden. Eine übrigens auch in der Literatur weit verbreitete Meinung. Also nicht nur meine eigene.

Hinzu kommt, dass nicht selten von Kreditarbitragen durch Zinsswaps gesprochen wird. Willst Du ein Beispiel dazu ?

VG
TraderS

Noch ein paar Unklarheiten
Hallo,

Wichtig ist noch zu wissen, daß der Begriff Swap nicht klar
deffiniert ist - wie vieles im internationalem Finanzgeschäft.

Hmm, na ja, na ja … im Prinzip ist in der Tat doch schon sehr gut klar definiert, was der sachkundige Investor meint, wenn er von Swaps spricht. Schließlich hat die wirtschaftswissenschaftliche Forschung hier ja schon Gewaltiges geleistet - um mal bei der „groben BWL“ zu bleiben :smile:

Es gibt kein Gesetz (z.B. Wechselgesetz, Scheckgesetz) was
diese Transaktion klar fundiert.

Also das braucht es auch nicht. Wenn man für jede Finanzmarkttransaktion ein Gesetz bräuchte, insb. auch noch bei internationalen Finanzmarkttransaktionen … na dann gute Nacht.

Von dieser Möglichkeit der Swapgeschäfte profitieren auch gern
die großen Konzerne, die in dem ausländischem Land eine
Tochtergesellschaft haben. Diese Tochtergesellschaft wickelt
in ihrem Namen dann das große Geschäft für oder zumindest im
Maßstab des Mutterkonzerns ab. Profitieren tut der
Mutterkonzern, das Risiko trägt die Tochtergesellschaft. In
welchen Maßstab dies durchgeführt wird, richtet sich noch nach
der STeuer, das Strafmaß des jeweiligen Landes,
Bilanzierungsregeln etc. - das zum Beispiel.

Ähm … könntest Du das vielleicht noch mal ein bisschen genauer ausführen ? Mir wird im Moment gerade nicht so ganz der Zusammenhang mit dem Swaps klar !? Das von Dir Beschriebene ist sicherlich auch zutreffend, aber man kann nicht notwendig erkennen, warum sich dafür gerade Swaps anbieten. Selbstständige Tochtereinheiten und Gewinnabführungen bei Verlustbegrenzung auf die Tochter, das ist sicher ein mehr rechtliches als finanzmarkttechnisches Konstrukt.

Wie der TraderS auf Abitragegeschäfte kommt ist mir
rätselhaft. Ehrlich gesagt, hör ich das zum erstenmal. Wäre
schön zu wissen, welches Arbitragegeschäft er meint - es gibt
3 Arten (Zins-A., Zeit-A. …). Das es ein Vorteil in dieser
Art des Geschäftes gibt, steht ja außer Frage …

Siehe Antwort auch „Nachtrag“.

Der Libor (oder Fibor) wird nur
ganz grob oder gar nicht als Referenzgöße herangezogen, sonst
würde es ja kein Vorteil geben - aber das nur nebenbei.

???

Herangezogen wird die ausländische Bank wegen dem Zinsgefälle
der inländischen Bank - egal positiv oder negatives
Zinsgefälle zur inländischen Bank (das ist der Vorteil).

Frage: Wie stellst Du denn das von Dir genannte „Zinsgefälle“ fest. Muss man denn da auch nicht etwas zum „vergleichen“ für haben ?

VG
TraderS