Zinsvorteil

kann mir wohl jemand helfen?? Ich würde gerne wissen, was Zinsvorteil bedeutet. Kann ich den in der Bilanz aktivieren?

kann mir wohl jemand helfen?? Ich würde gerne wissen, was
Zinsvorteil bedeutet. Kann ich den in der Bilanz aktivieren?

Aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergibt sich zum beispiel die Folgende Darstellung. Da die nicht genau gesagt hast, in welchem zusammenhang du „deinen“ zinsvorteil kennst, hab ich jetzt erst mal diesen hier angenommen:

Unter Bezugnahme auf die Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG auf Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen Folgendes:

  1. Nummer 2 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 28.4.1995 (BStBl 1995 I S. 273) wird im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 9.10.2002 (BStBl 2003 II S. 373) aufgehoben. Soweit ein Arbeitgeber Darlehen zinsgünstig an Mitarbeiter vergibt, kann § 8 Abs. 3 EStG nur angewendet werden, wenn der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und - mit Ausnahme des Zinssatzes - zu gleichen Konditionen (Laufzeit, Zinsfestlegung, Sicherung) überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt.

  2. Nummer 2 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 28.4.1995) ist letztmals auf Zinsvorteile anzuwenden, die vor dem 1.1.2004 zufließen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht

Jemand der einen Zinsvorteil geniesst hat damit noch keinen Vermögensgegenstand. Daher scheidet eine Bilanzierung zumindest nach dem Verständnis des deutschen HGB aus. In einigen Bilanztheorien, die momentan jedoch gesetzlich nicht verankert sind, ist aber auch eine Bilanzierung solcher zinsvorteile und ähnlichen vorgesehen.

Zum Schluss noch: so Bilanzfragen und so kommen auch bei den Steuerleuten nicht verkehrt. Die machen sowas auch den ganzen Tag.

BARUL76

Vielen Dank!
Vielen Dank Barul76!!!