In diesem Fall gebe ich keine Quelle an, da ich mit Herrn XY
persönlich gesprochen habe.
Weil du sagst „Quelle angeben“: Geht es um eine Facharbeit o.Ä.?
Dann kenne ich es so (Physik), dass man trotzdem einen Literaturverweis setzt, und in diesem dann etwas vermerkt wie „[1] Private Communication, Herr XY, Datum“. Wie das im Deutschen benannt wird und ob das in deinem Fall überhaupt relevant ist, weiß ich nicht- aber das kann ja vielleicht noch jemand hier ergänzen.
Prinizpiell ist deine Art von dem Zitat korrekt, falls du aber noch das Datum des ziates mitreinschreibst, oder in welchem zusammenhang herr xy dies gesagt hat, beispielsweise, herr xy sagte am 12.12.2005 in seiner rede über…, dass…
wäre dies sicherlich kein Fehler, wenn du jene zusatzinformationen hast würde ich sie auf jedenfall mit reinschreiben
Fassen wir zusammen. Korrekt sind folgende Schreibweisen:
Herr XY begründet dies mit „Ich habe immer Recht!“.
Herr XY begründet dies mit: „Ich habe immer Recht!“
Herr XY begründet dies mit „Ich habe immer Recht“!
Wobei 3. eine andere Bedeutung hat als 1. und 2.
In den Beispielen 1./2. ist Herr XY der Rufer, im Beispiel 3. derjenige, der Herr XY zitiert. Der Fokus des Ausrufezeichens verschiebt sich vom Zitat auf den Gesamtsatz.