Zitat Zitate Plagiat

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage zielt auf das Thema Zitat ab. Wenn ich einen Absatz eines Autoren (Deutsch verfasst) lese und den in meiner Arbeit für wichtig erachte, darf ich diesen Absatz verwenden und entsprechend verändern?

Handelt es sich, wenn ich diesen Absatz übersetze, abändere und unwichtige Passagen und Teile auslasse, um ein Zitat, dass in Anführungsstrichen mit dem Autor gekennzeichnet wird? Oder, ist mit übersetzen, abändern und auslassen unwichtiger Passagen und Teile, zwar noch das Werk des Autors, was mit dem Namen des Autors gekennzeichnet werden muss, aber nicht mehr als Zitat gekennzeichnet werden muss?

Es handelt sich bei diesen Passagen und Absätzen auch meist um Informationen, die der Autor auch nicht selber in die Welt gesetzt hat, sondern auch vor ihm/ihr schon durch andere Autoren bekannt gemacht wurden. Ich verwende ihn/sie sozusagen als Zweitquelle, weil mir die Erstquelle nicht vorliegt.

Vielen Dank

Disponent

Die Sache mit dem Zitieren ist eigentlich ganz einfach: Wo ein anderer in meinem Text redet, gehört das in Anführuzngszeichen und ich muss anmerken, wer das wo/wann gesagt/ geschrieben hat.
Zitiere ich nur Teile seiner Aussage, so macht man an jeder Stelle, wo man etwas weglässt, ein paar Punkte. Das gilt auch, wenn Du von einem zehnseitigen Text nur die ersten 5 und die letzten 3 Worte zitierst.
Muss ich zum besseres Verständnis innerhalb des Zitats etwas umstellen oder einfügen, so setzt man das in Klammern.
Beispiel: Das Zitat lautet im Original: „Paul hat zu Ursula gesagt: Ich komme morgen“ Ich will aber nur zitieren, dass Paul morgen kommt. Also schreibe ich: „(Er) hat … gesagt: Ich komme morgen“.
Ein besonderer Fall ist, wenn Du etwas zitierst, was Dir nur in anderer Sprache vorliegt. Dann zitierst Du zuerst den Originaltext in Anführungszeichen. Anschließend fügst Du eine Übersetzung in Deiner Sprache in Klammern an. Dabei schreibst Du am Anfang der Klammer am besten: (Etwa:… Oder sogar: Ich verstehe das so:…) Auf diese Weise nimmst Du einem möglichen Vorwurf, Du hättest das Zitat nicht richtig verstanden, von vornherein den Wind aus den Segeln.
Wenn Du den Gedanken eines anderen nur sinngemäß und in Deinen Worten wieder gibst, schreibst Du: NN hat zu diesem Problem einmal sinngemäß gesagt, er könne… Aber diese Form setzt sich immer ein wenig dem Verdacht aus, man wisse gar nicht genau, was der andere gesagt/ geschrieben hat. Deshalb ist die anfangs erwähnte Art des Zitierens vorzuziehen.

Klaus

Lieber Disponent,

wenn Sie etwas frei wiedergeben, muss der Name des Autors genannt und auch der Text, auf den Sie sich beziehen,im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Sie können dem Sekundärautor Ehre antun, wenn Sie einzelne Wörter oder Sätze in Anführungszeichen setzen. - Im Übrigen empfehle ich: Duden. Die schriftliche Arbeit (oder ein anderes Büchlein gleicher Richtung). Da ist sehr schön unter der Überschrift QUELLENWIEDERGABE (ZITAT) das Sie Interessierende beschrieben.

Freundlich grüßt
Sibi & Amicis

Guten Abend,

ich denke, Ihre Frage ist durch meine beiden „Vorschreiber“ erschöpfend beantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen - außer: Gutes Gelingen für Ihre Arbeit.

Mit toi,toi,toi-Grüßen auf Ihren Bildschirm
Magritte

Hallo, Wenn Sie Absätze aus Zitate verwenden möchten, müssen Sie immer den Urheber angeben um Ärger zu vermeiden.
Wenn der Urheber nicht bekannt ist,lieber die Finger davon lassen.
Es ist ein sehr sensibles Thema.
Am besten fragen Sie nochmal einen der sich in Rechtsfragen besser auskennt.
lG.piggy53

hallo disponent,
empfehle eine eindeutige kennzeichnung der textteile fremder autoren und eine entsprechende quellenangabe.
abänderungen, weglassungen usw. sind meist problematisch und nicht zu empfehlen.
eine schöne zeit und sonnenreichen sommer wünscht
günter.

Lieber „Disponent“.

Wenn der Text übersetzt oder abgeändert wird, dann ohne Anführungszeichen und direkt dahinter die Referenz auf den Autor.
Wenn wortwörtlich oder mit Auslassungen ((…) so kennzeichnen),
dann mit Anführungsstrichen.

Dass es eine Zweitquelle gibt, kann man ja textuell erwähnen.

gruss, gertraud

Hi,

sorry, hier kann ich Dir leider nicht helfen. Vielleicht fragst Du bei „wer weiß was“ mal einen Rechtsanwalt, der sich mit Markenrecht bzw. Wettbewerbsrecht auskennt.

VG
Ineika

Die rechtliche Verwendung ist mir leider nicht bekannt. Ich sammle nur Zitate und Aphorismen.

Vielleicht gibt einer der anderen Experten Auskunft.

Viel Erfolg!