Hi,
liege in den letzten Zügen meiner Hausarbeit (Geschichte). Dabei bin ich über die Frage gestolpert, wie ich Gesetze in den Fußnoten und vor allem im abschließenden Literaturteil anführen soll - reicht eine einfache Angabe Artikel soundso Absatz schlagmichtot GG aus?
Dank und Grüße
Auch Hi,
liege in den letzten Zügen meiner Hausarbeit (Geschichte).
Dabei bin ich über die Frage gestolpert, wie ich Gesetze in
den Fußnoten und vor allem im abschließenden Literaturteil
anführen soll - reicht eine einfache Angabe Artikel soundso
Absatz schlagmichtot GG aus?
nicht ganz!
Gesetze werden im Lauf der Zeit immer wieder angepasst.
Somit solltest Du unbedingt mit angeben, welche Fassung im Rahmen des von Dir behandelten historischen Zeitraums überhaupt gelten konnte.
Behandelst Du den zeitraum 1950-1960, können Gesetze, die 1970 (nur als Beispiel) geändert wurden, nur in der vorher vorliegenden Form gelten.
Folglich zitierst Du:
$ X, Absatz Y, GG, Fassung vom Tag,Monat,Jahr
viele Grüße
Geli
Danke für den Hinweis, war zu doof um mir das selbst denken zu können :-/
-)