Ziteren aus pers. Komm. verboten?

Liebe Experten,

ist das Zitieren aus persönlichen Kommunikationen (Gespräch, Telefonat, Email, Brief) ohne explizite Zustimmung des Zitierten verboten? Oder darf man sogar generell Inhalte perönlicher Kommunikation zitieren, wenn nicht beide (Sender und Empfänger) über Stillschweigen einig sind? Wo ist sowas gesetzlich geregelt?

Danke schonmal!

VG

Hallo,

Wo ist sowas
gesetzlich geregelt?

§ 201 ff. StGB.

Gruß

S.J.

§ 201 ff. StGB.

Danke. Ich habe mir die §§201-206 durchgelesen. Da geht es -soweit ich das verstanden habe- um

  • unerlaubte Aufnahmen nicht-öffentlich gesprochener Wörter und
  • das Verbreiten von Informationen, die nicht zur eigenen Kenntnis bestimmt sind
  • besondere Schweigepflichten von Berufsgruppen

Ich kann da nicht herauslesen, was das mit meiner Frage zu tun hat (wahrscheinlich verstehe ich die Gesetztestexte nicht korrekt).

Ein hypotetischer Fall zu meiner Frage: Angenommen, Du schreibst mir einen Brief oder eine Email. Darf ich anderen (wenigstens sinngemäß) wiedergeben, was Du mir geschrieben hast? Darf ich das unabhängig vom Inhalt oder zB. nur dann, wenn die Information keine unmittelbar nachteiligen Folgen für Dich haben können (Bsp. Krankheiten, Finanzen, Betriebsgeheimisse usw)? Darf ich nur dann nicht, wenn Du es explizit untersagst oder wenn wir beide uns einigen, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind?

Noch ein Beispiel: Man sieht im Fehrnsehen immer wieder Sendungen (wie zB. WISO oder „Markt hilft“ u.a.), wo Privatpersonen geholfen wird, die Probleme mit Firmen haben. Dort werden Ausschnitte aus Briefen gezeigt, welche die Firmen an diese Privatpersonen versendet haben. Dürfen die Inhalte dieser Briefe (zwar mit Einverständnis des Empfängers, offensichtlich aber ohne Einverständnis des Senders) veröffentlicht werden? Gelten hier evtl. andere Regeln als im Email-Verkehr?

Wäre toll, wenn mir das jemand nochmal genauer erklären könnte.

VG

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Toll, 2 Sterne …
… aber wenig hilfreich …

Ist denn niemand hier, der diese Frage halbwegs qualifiziert zu beantworten vermag?

VG

PS: Den Hinweis zu §201ff StGB weiß ich zu schätzen! Aber jemanden wie mich kann man damit offensichtlich nicht alleine lassen, weil ich daraus ohne Hilfe nicht schlau werde…

Hüüülllllfffääää!

Hallo

Es ist nicht gesetzlich geregelt, weil es generell erlaubt ist (das da über dir halte ich für falsch).

Das heisst, du kannst zum Beispiel erhaltene Briefe, Emails und Gespräche veröffentlichen, solange du keine andere Rechte/Gesetze verletzt. Typisch wären da ein Privatgeheimnis und das Persönlichkeitsrecht betroffener. Weiterhin könnte noch das Urheberrecht (versuchen bestimmte Anwälte oft für sich zu beanspruchen) betroffen sein.

Falls es sich dabei um rechtlich kritische Themen handelt, wäre evtl. noch die Beweisbarkeit wichtig. Wenn du zum Beispiel behauptest, am Telefon hat dich Herr X. bedroht, wirst du das schwer beweisen können, mit entsprechende rechtlichen Folgen.

Gruß, DW.

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§ 201 ff. StGB.

Du hast danach gefragt, wo das gesetzlich geregelt ist. Das habe ich Dir geschrieben. Ob die konkreten Beispiele davon erfasst werden, solltest Du selbst beurteilen können.

Gruß

S.J.