Hallo,
ist es rechtlich unbedenklich, wenn eine Privateperson, Teile einer mit einem Unternehmen geführten Korrespondenz im Internet pupliziert, um somit beispielsweise seine negativen Erfahrung mit diesem Unternehmen für andere zugänglich zu machen?
Vielen Dank
Mario
Hallo
ist es rechtlich unbedenklich, wenn eine Privateperson, Teile
einer mit einem Unternehmen geführten Korrespondenz im
Internet pupliziert, um somit beispielsweise seine negativen
Erfahrung mit diesem Unternehmen für andere zugänglich zu
machen?
Da würde ich sehr vorsichtig sein. Es gibt zwar kein generelles Veröffentlichungsverbot, aber die Persönlichkeitsrechte (uä) des Absenders sind eine hohe Schranke, auch im geschäftlichen Verkehr. Im Zweifelsfall steht dann das Interesse der Leser - der Allgemeinheit - gegen die Rechte des Absenders, wer dann den passenden Richter findet, hat gewonnen. 
Statt komplett veröffentlichen könnte man evtl. Tatsachenbehauptungen aufstellen, die zur Not durch die Mails bewiesen werden können?
Also vielleicht zum Beispiel „verweigerte per Email die gesetzliche Gewährleistung ohne Gründe zu nennen“, statt die Mail komplett zu zitieren?
Gruß, DW.
Moin,
ist es rechtlich unbedenklich, wenn eine Privateperson, Teile
einer mit einem Unternehmen geführten Korrespondenz im
Internet pupliziert, um somit beispielsweise seine negativen
Erfahrung mit diesem Unternehmen für andere zugänglich zu
machen?
Da würde ich sehr vorsichtig sein. Es gibt zwar kein
generelles Veröffentlichungsverbot, aber die
Persönlichkeitsrechte (uä) des Absenders sind eine hohe
Schranke, auch im geschäftlichen Verkehr. Im Zweifelsfall
steht dann das Interesse der Leser - der Allgemeinheit - gegen
die Rechte des Absenders, wer dann den passenden Richter
findet, hat gewonnen. 
Hm… das wage ich zu bezweifeln. Mit Briefen und E-Mails, die ich verschicke darf der rechtmäßige Empfänger machen, was er will, solange er nicht sinnentstellend zitiert und (damit) falsche Tatsachenbehauptungen trifft. Unberührt davon ist, dass man natürlich Vereinbarungen treffen kann, die eine Veröffentlichung der Kommunikation untersagen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen. Die üblichen Disclaimer „diese E-Mail ist nur für den Empfänger bestimmt etc…“ sind aber meines wissens rechtlich nicht relevant, da dadurch keine gegenseitige Willenserklärung zustande kommt.
Wovon man jedoch absehen sollte, ist, die E-Mailadressen und ggf. IPs direkt zu veröffentlichen - die sollten unkenntlich gemacht werden (sprich E-Mails ohne Header zitieren).
Gruß,
Ingo
Hm… das wage ich zu bezweifeln. Mit Briefen und E-Mails, die
ich verschicke darf der rechtmäßige Empfänger machen, was er
will, solange er nicht sinnentstellend zitiert und (damit)
falsche Tatsachenbehauptungen trifft. Unberührt davon ist,
dass man natürlich Vereinbarungen treffen kann, die eine
Veröffentlichung der Kommunikation untersagen und bei
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen. Die üblichen
Disclaimer „diese E-Mail ist nur für den Empfänger bestimmt
etc…“ sind aber meines wissens rechtlich nicht relevant, da
dadurch keine gegenseitige Willenserklärung zustande kommt.
Die Disclaimer sind Blödsinn, da gebe ich dir Recht.
Meiner Ansicht nach hat sich aber die Einstellung zu dem Thema geändert. Es gibt anscheinend wenige Urteile, aber aus dem letzten Jahr gibt es zum Beipiel eins vom LG Köln, das generell von einer Interessensabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Interesse der Allgemeinheit spricht.
Die frühere Einschätzung, solange nicht Urheberrechte oder „private“ Persönichkeitsrechte verletzt werden _scheint_ nicht mehr aktuell zu sein.
Allgemein ist es aber wohl so, das es immer auf den Einzelfall ankommt, und bei Interessensabwägungen kann man schnell mal an einen Richter geraten, der das anders als man selbst sieht.
Gruß, DW.
Vielen Dank für eure Beiträge.
Es scheint ein nicht ganz einfaches Thema zu sein, wobei ich mir eigentlich dachte, dass es eher eindeutig nicht erlaubt ist, und somit keine Spielräume für Diskussionen bleiben.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, könnte man aus eMails beliebig zitieren, um damit eine gemachte Aussage zu stützen, und dass selbst wenn ein unter der eMail befindlicher Disclaimer dies im eigentlichem Sinne untersagt, richtig?
Beste Grüße
Mario