Hallo!
Angenommen, jemand hat vor x Jahren einen Roman übersetzt, in dem einigen Kapiteln Gedichte, bzw. Auszüge aus Gedichten vorangestellt waren:
Sagen wir, zwei der Dichter sind seit mehr als 70 Jahren tot, der andere ist vor 55 Jahren gestorben.
Seinerzeit war von Internet noch nicht die Rede und der Betreffende hat nolens volens die Gedichte selbst übersetzt.
Wenn er sie heute - Original u. Übersetzung - auf seiner Webseite präsentieren möchte, wie sieht es mit dem Copyright aus? Selbst von den mehr als siebzig Jahren toten Autoren sind evtl. Nachfahren zu berücksichtigen. Was war mit dem Autor des entsprechenden Romans? Hatte der sich um ein Copyright bemühen müssen?
Gruß,
Eva