Zitieren eines Gesetzes

Hallo,

hoffe, ich bin in der richtigen Rubrik gelandet. Habe schon in Internet nach einer Antwort gesucht und leider nichts gefunden.

Wie zitiert man in eine Fußnote einer wissenschaftlichen Arbeit ein Gesetz?
Gehört das Gesetz in das Literaturverzeichnis?

Grüße

Birgit :smile:

Hallo Birgit,

Gesetze werden, soweit es sich um geläufige Gesetze Handelt mit der offiziellen oder der zumindest gebräuchlichen (Beck Sammelwerke) Abkürzung zitiert. Dazu kommt immer der Paragraph und ggf. Absatz, Ordnungsnummer, Satz. Also z.B. § 823 Abs. 1 S. 1 BGB.

In das Literaturverzeichnis gehören Gesetze nie, da es sich um offizielle Texte ohne literarischen Herausgeber oder Autor handelt. Muss man ein wenig bekanntes Gesetz zitieren nimmt man sich entweder eine eigene Abkürzung in das Abkürzungsverzeichnis auf, oder verweißt auf ein bekanntes Abkürzungsverzeichnis eines Standardwerkes, in dem eine bestimmte Abkürzung verwendet wird (z.B. Palandt Kommentar zum BGB). Dabei ist höchste Vorsicht mit eigenen Abkürzungen geboten, da diese zu Verwechselungen mit bekannten Abkürzungen bzw. Uneindeutigkeiten führen könnten.

Gruß vom Wiz

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