Gesetze werden, soweit es sich um geläufige Gesetze Handelt mit der offiziellen oder der zumindest gebräuchlichen (Beck Sammelwerke) Abkürzung zitiert. Dazu kommt immer der Paragraph und ggf. Absatz, Ordnungsnummer, Satz. Also z.B. § 823 Abs. 1 S. 1 BGB.
In das Literaturverzeichnis gehören Gesetze nie, da es sich um offizielle Texte ohne literarischen Herausgeber oder Autor handelt. Muss man ein wenig bekanntes Gesetz zitieren nimmt man sich entweder eine eigene Abkürzung in das Abkürzungsverzeichnis auf, oder verweißt auf ein bekanntes Abkürzungsverzeichnis eines Standardwerkes, in dem eine bestimmte Abkürzung verwendet wird (z.B. Palandt Kommentar zum BGB). Dabei ist höchste Vorsicht mit eigenen Abkürzungen geboten, da diese zu Verwechselungen mit bekannten Abkürzungen bzw. Uneindeutigkeiten führen könnten.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]