Hallo,
Frage: Ich möchte eine wissenschaftliche Arbeit schreiben und dabei einen kurzen Aufsatz von 1927 als zentrales Element verwenden, und diesen deshalb sehr ausführlich, vielleicht sogar vollständig, zitieren?
Der Autor ist noch 1927 verstorben. Der Artikel ist in einer Zeitschaft abgedruckt und im Folgejahr in einer anderen nachgdedruckt, die es beide seit langem nicht mehr gibt.
Ich gehe davon aus, dass ich den Aufsatz verwenden kann, wie es mir gefällt? Oder liege ich da falsch?
Wenn ich schon am Fragen bin, und weil es mich interessiert: Wenn es um einen Aufsatz von 2017 ginge: Wie viel dürfte ich da eigentlich zitieren ohne rechtlichen Verstoß? Oder kann man das nicht pauschal beantworten?
Gruß und Dank!
F.