Zitierweise von Gesetzen (fall vs. alternative)

Moin,

wer kann mir sagen, wie die korrekte Zitierweise von Gesetzen aussieht, wenn es innerhalb eines Paragraphen mehrere Möglichkeiten gibt. Irgendwas war da mit §xy Abs.z 1.Fall, 2.Fall bzw. 1.Alternative bzw. 2.Alternative.

Wann Fall und wann Alternative? Bei einem von beiden mussten es mindestens 3 Möglichkeiten geben, glaube ich mich zu erinnern.

thx
moe.

Hallo!

Solche Fragen solltest Du Juristen nicht stellen. Juristen machen zwei „Examen“, sie reden den ganzen Tag von „Ziffer a“ oder gar „Ziffer 11“ und sie sehen eben auch seit jeher mehrere Alternativen.

Kurz: Für Ästheten ist das nix.

Eine „Alternative“ ist eine andere Möglichkeit als die gegebene. Eine andere Möglichkeit. In Zahlen: 1, in Worten: eine. Es gibt also immer nur eine Alternative, nicht mal zwei, nein, nur eine. Eine einzige. Man sagt auch „Die Alternative“.

Wenn Du also wie ein Jurist sprechen willst, kannst Du locker über „Paragraph 38 Absatz 4 Satz 2 Dritter Halbsatz (aaaaaarrrrggghh!) Ziffer 17 Vierte Alternative, Ziffer b)“ reden. Man wird Dich verstehen. Leider!

Hmmm, das was ich gesucht hab war das jetzt nicht. Aber Danke für Deine Bemühungen.

weiterhin auf der Suche:
moe.

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Eine „Alternative“ ist eine andere Möglichkeit als die
gegebene. Eine andere Möglichkeit. In Zahlen: 1, in Worten:
eine. Es gibt also immer nur eine Alternative, nicht mal zwei,
nein, nur eine. Eine einzige. Man sagt auch „Die Alternative“.

Das ist gut! Da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht… Die 2.Alt. ist ja in Wirklichkeit immer die 1.Alt. (Trotzdem würde ich mich in Schriftsätzen oder im Examen/in Klausuren lieber nicht auf Experimente einlassen:smile: Aber in einem irrst du: Es kann zu einer Möglichkeit doch mehrere Alternativen geben, die man dann auch entsprechend nummeriert. Wenn man „die Alternative“ sagt, tut man das um überhaupt aufzuzeigen, daß es mehrere Möglichkeiten gibt. Man kann ja auch ebensogut sagen „eine Alternative“…

„…dritter Halbsatz“ ist auch gut, hab ich aber noch nie in Wirklichkeit gehört…

Hmmm, das was ich gesucht hab war das jetzt nicht. Aber Danke
für Deine Bemühungen.

Deutlich: „Alternative“ sagt man, wenn man genau sein will, nie, nie, niemals nie. Ich spreche immer von „Varianten“. Man könnte jetzt die Frage aufwerfen, ob „Fälle“ oder „Varianten“ jeweils auch kumulativ oder - Achtung - alternativ vorliegen könnten. So haben gewerbsmäßige Einbruchsdiebe mit Waffen gleich drei Varianten des § 243 StGB erfüllt. Bei Alternativen ginge das nicht, denn dann schlössen sich die Varianten untereinander aus.