Zivi-arzt und apothekenkosten

hallo ich bin zur zeit zivildienstleistener und habe von einer woche an einen „einführungslehrgang“ teilgenommen. dort ist uns gesagt worden, das wir keine arztkosten übernehmen müssen noch das bezahlen müssen was uns aufgeschrieben wird. ich habe von meinen arzt rezeptpflichtige tabletten aufgeschrieben bekommen sowie im rezept nichtrezeptpflichtiges „badeöl“. der arzt war sich nicht sicher, doch hat es halt auch aufgeschrieben. ich hingegen bin mir sehr sicher dass ich dieses öl nicht bezahlen muss… so ist es uns eiegentlich gesagt worden, im lehrgang! die apothekerin wollte aber cash sehen und hat nicht abgelassen. angeblich sei seit 01.01 ein „neues“ gesetz raus… ^^ nur denke ich, hätte man uns das im lehrgang schon gesagt. sie wirkte auch nicht sehr glaubwürdig… zog sich kurz mit ihrer kollegin zurück und meinte schließlich, dieses produkt (hoevenol) sei auf einer speziellen liste und wird nicht erstattet… da ich friedliebend bin hab ich erstmal abgelassen und hab mir ne quittung geben lassen.

wie sieht die rechtslage denn nun aus. ich bin wärend des zivildienstes erkrankt. eine gewisse dringlichkeit besteht und die verschriebene, aber nicht rezeptpflichtige medizin, würde zur heilung ja beitragen. ich würde gerne meine 14 € zurück bekommen.

mfg

Hallo!

Fakt ist, dass Du als Zivi in jedem Fall der freien Heilfürsorge unterliegst.

Das Bundesamt für Zivildienst kommt für die Kosten auf, die für Deine Behandlungen entstehen. Reiche die Rechnung dort einfach ein. Zuvor kannst Du Dir einen dieser Erstattungsanträge anfordern - hab ich seinerzeit auch für meine Hepatitisimpfung so gemacht und die war wesentlich teurer.

Nicht vergessen, Versicherungsbeiträge, Miete,… alles einfordern. Die zahlen recht zuverlässig und schnell.

Gruß, Björn