Zivi wird kapitalistisch eingesetzt

Hallo an alle,

eine zumindest moralisch fragwürdige Angelegenheit:

Es handelt sich um eine Einrichtung („Heim“) im Rahmen der Behindertenhilfe (Sucht). Der Träger ist eine private GmbH. Es gibt eine Schreinerei und Gärtnerei mit Gewinnerzielungsabsicht, hier werden sowohl Bewohner als auch Zivildienstleistende eingesetzt. Ein Zivi ist regelmäßig beispielsweise auf privaten Außenbaustellen tätig und poliert u. a. Villengärten auf. Dem Gemeinwohl nach § 1 ZDG dient das jedenfalls nicht.
Im Heim selbst fallen regelmäßig Fahrten (auch zum Arzt) aus – es gibt übrigens auch keine Busverbindung -, weil zu wenig Zivis da seien.
Hat jemand Rat, ob hier möglicherweise eine „Unregelmäßigkeit“ vorliegen könnte, gegen die man vorgehen kann?

Vielen Dank im Voraus
tomingo

wie unanständig

Hallo an alle,

Hallo du einer.

eine zumindest moralisch fragwürdige Angelegenheit:

Aber wirklich interessante Fragestellung.
Vielleicht es das besser unten bei „Arbeitsrecht“ aufgehoben.

Es handelt sich um eine Einrichtung („Heim“) im Rahmen der
Behindertenhilfe (Sucht). Der Träger ist eine private GmbH. Es
gibt eine Schreinerei und Gärtnerei mit
Gewinnerzielungsabsicht, hier werden sowohl Bewohner als auch
Zivildienstleistende eingesetzt.

Also auch die gGmbH’s dürfen durchaus Gewinn erwirtschaften, nur muss der halt dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

Ein Zivi ist regelmäßig
beispielsweise auf privaten Außenbaustellen tätig und poliert
u. a. Villengärten auf. Dem Gemeinwohl nach § 1 ZDG dient das
jedenfalls nicht.

Naja, die Villa dient nicht dem Gemeinwohl, das stimmt schon, aber die gGmbH erwirtschaft dadurch Geldeinnahmen, welche es dem Gemeinwohl zuzuführen hat.

Im Heim selbst fallen regelmäßig Fahrten (auch zum Arzt) aus –
es gibt übrigens auch keine Busverbindung -, weil zu wenig
Zivis da seien.

Wie fallen aus? Also wenn dadurch medizinisch notwendige Maßnahmen „ausfallen“, welche den schutzbefohlenen Betroffenen gesundheitlich nachteilig geeignet sind, ist das ein Vergehen, welches nicht hinnehmbar ist.

Hat jemand Rat, ob hier möglicherweise eine „Unregelmäßigkeit“
vorliegen könnte, gegen die man vorgehen kann?

Im Fall der Villa wohl nicht, im Falle der gesundheitlichen Benachteiligung ja.

Vielen Dank im Voraus

Gern geschehen.