Zivielrecht ,Beantragung eines Titel

In welcher Zeit mussein Titel beantragt werden und in welcher Zeit muss der sog. Schuldner
benachrichtigt werden ???

Hallo,

der Titel (Gerichts-Urteil oder Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) sollte natürlich beantragt werden bevor die Forderung verjährt; aber selbst nach einer Verjährung könnte man einen Titel noch beantragen, so fern der Schuldner nicht die Einrede der Verjährung erklären würde.

Der Schuldner wird automatisch durch den Mahnbescheidantrag bzw. durch die Klageinreichung informiert, damit er sich gegen die Ansprüche ggf. wehren kann.

Eine Mahnung hemmt nicht die Verjährung, es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen,
schönes Wochenende,

In welcher Zeit mussein Titel beantragt werden und in welcher
Zeit muss der sog. Schuldner
benachrichtigt werden ???