Zivil-,Ersatzdienst und gleichzeitiges Studium

Kann ich (vom Gesetz her) während meines Zivildienstes studieren, da ich einen Ziviplatz kriegen könnte, der mir das zeitlich erlauben würde?

Es ist möglich anstatt Zivildienst und Wehrdienst eine Art Ersatzdienst zu machen, wie sieht das dann aus???

Kann ich (vom Gesetz her) während meines Zivildienstes
studieren, da ich einen Ziviplatz kriegen könnte, der mir das
zeitlich erlauben würde?

Grundsätzlich ja. Du stehst während des Zivildienstes in einem Arbeitsverhältnis mit Vater Staat. Dein Arbeitgeber darf Dir ein Studium nur dann verbieten, wenn abzusehen ist, daß damit Deine Leistungsfähigkit im Beruf beeinträchtigt wird. Im Allgemeinen kannst Du davon ausgehen, daß zum Beispiel ein Teilzeitstudium erlaubt ist. Aber Du mußt aufpassen, daß Du nicht zuviele Präsenzveranstaltungen hast. Denn dafür kriegst Du von Deinem Arbeitgeber wohl kaum frei.
Hier bietet sich insbesondere das Fernstudium an.

Es ist möglich anstatt Zivildienst und Wehrdienst eine Art
Ersatzdienst zu machen, wie sieht das dann aus???

Eigentlich ist ja der Zivildienst der Ersatzdienst für den Wehrdienst. Zu meiner Zeit (10 Jahre her…) konnte man sich noch die Arbeit als Entwicklungshelfer anerkennen lassen. Das hieß dann damals allerdings, mind. 2 Jahre Jenseits von Afrika. Andere Möglichkeiten sind mir unbekannt.

der Guido

Hallo, Julian!

Kann ich (vom Gesetz her) während meines Zivildienstes
studieren, da ich einen Ziviplatz kriegen könnte, der mir das
zeitlich erlauben würde?

Ein „normales“, d.h. Präsenzstudium, darfst Du, soweit ich weiß, nur mit Sondergenehmigung aufnehmen, die eigens zu beantragen ist. Was dabei als Begründung anerkannt wird und was nicht, bzw. ob überhaupt eine Begründung notwendig ist, kann ich nicht sagen.

Es ist möglich anstatt Zivildienst und Wehrdienst eine Art
Ersatzdienst zu machen, wie sieht das dann aus???

Du kannst Dich, wenn Du das meinst, als sog. „Helfer im Katastrophenschutz“ bei Sanitätsorganisationen, THW, manchen Feuerwehren und einigen anderen Einrichtungen verpflichten. Dann mußt Du jährlich eine bestimmte Zahl von Dienststunden ableisten, bist aber vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellt. Wenn Du das sieben (demnächst: sechs) Jahre gemacht hast, mußt Du keinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst mehr leisten.

Noch Fragen?

Grüße,
Vlado