Hallo zusammen,
jemand wird auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund von Sachbeschädigung und Beleidigung verklagt.
Wegen der Sachbeschädigung gabs ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das gegen die Zahlung einer Auflage eingestellt wurde.
Wegen der angeblichen Beleidigung gabs kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Ist diese Klage jetzt zivil- oder strafrechtlich? Wenn zivilrechtlich, dann kann der Beklagte doch Prozesskostenhilfe beantragen, oder!?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Eine Klage auf Schadensersatz ist ein zivilrechtlicher Rechtsstreit bei dem grundsätzlich auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden kann. Es gibt aber nicht immer Prozeßkostenhilfe und diese deckt auch nicht alle Verfahrenskosten.
PKH wird nur dann gewährt, wenn einmal die Einkommensverhältnissse des Antragstellers unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (PKH bekommt also nur der, der sich die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten nicht leisten kann) , zum anderen muss das Verfahren aus Sicht des Antragstellers erfolgversprechend sein.
EIn Beklagter in einem Schadensersatzprozeß bekommt also nur dann PKH wenn er einmal nur ein geringes Einkommen hat und zum anderen, wenn er realistische Erfolgsaussichten zur Abwehr der Klage hat, der Anspruch gegen ihn also mutmaßlich unzulässig ist. Wenn die Klage begründet ist, die Sachbeschädigung also nachweisbar begangen wurde und die Schadensersatzforderung auch nicht vollkommen überzogen ist, wird das Gericht den PKH-Antrag wahrscheinlich zurückweisen.