Zivilcourage ok?

Hätte mal ne Frage:
Ein Passant A sieht abends auf einem menschenleeren Bahngleis wie ein älterer Passant B von 2 anderen, wahrscheinlich angetrunkenen, Männern (Täter C,D) zusammenschlagen wird.
Ich hörte man solle Zivilcourage zeigen.

Folgende mögliche Situationen:
a.) A macht auf sich lautstark aufmerksam, versucht die Männer zu beruhigen, wird jedoch von den Tätern abgewiesen. Er ruft 110 an und beobachtet die Situation (bis B schwerste Verletzungen zugeführt werden).

b.) A zerrt einen Täter weg von B, wird mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt, B ebenso.

c.) A springt mit Sprungtritt in „Täter C“, lässt ihn zu Boden gehen, tritt dem „Täter D“ zwischen die Beine, er fällt schmerzerfüllt zu Boden, der C jedoch ist wieder aufgestanden und will sich „rächen“ (erhöhte Gewaltbereitschaft, da provoziert durch Tritt).
c.1.) A läuft weg, überlässt den B seinem Schicksal (schwerste Körperverletzungen), bis die von ihm schliesslich angeforderte Polizei eintrifft.
c.2.) A versucht mit Worten zu beschlichtigen, wird schwer verletzt.
c.3.) A schlägt erneut auf den Kopf von C ein mit seinem Handy, um sicherzugehen, dass er, bzw. B nicht weiteren Gefahren ausgesetzt wird.

Ich hörte in einem Tv-Bericht, dass jemand dafür, dass er sich mutig-martialisch für einen Mitpassanten einsetzte, für diverse Jahre ins Gefängnis kam. Wahrscheinlich weil er den Angreifer mehr verletzte ALS ER ES HÄTTE TUN SOLLEN.
Darf man sich noch couragiert „tatkräftig“ einsetzen für den Mitmenschen (akut und direkte Hilfe), jenseits von langwieriger 110 Wahl? Muss man sich beherrschen mit seinen Schlägen (für Kampf-Laien eh unmöglich das einzuschätzen was man anrichtet, man will ja nur helfen), um nicht selber als Täter dazustehen?

Was ist der generelle Rat in solch einer Situation - 110 und weitergehen? Oder solchen gewaltpräferierenden Menschen mit ihrer „eigenen Sprache“ entgegenkommen?
Kein Mensch käme doch auf den Gedanken einen Angreifer bloss „anzuschlagen“, da er sich dadurch erst in richtige Gefahr bringen würde…
Oder ist ein tatkräftiges Eingreifen in eine solche Situation in Ordnung, um einem anderen angegriffenen Menschen zu helfen, solange er sich danach selber schlagen lässt, um dann in die Situation der „Notwehr“ zu gelangen, um anschliessend selber nachschlagen zu dürfen (ich selber bin kein Freund von Gewalt, alles nur hypothetisch gefragt). Oder gilt Notwehr ab dem Zeitpunkt, wo man jemandem helfen will, und man sieht, dass es anders als mit Gewalt nicht geht?
Weil der Überraschungsmoment z.b. ist evtl. ein wichtiges Element, um eine solche Situation (als „nicht“-karate-mensch hat man in einem fairen Kampf kaum eine Chance) gewaltbereit zu beenden.

Vielen Dank,
Christian

Hallo Christian,

Hätte mal ne Frage:
Ich hörte man solle Zivilcourage zeigen.

Hört man hin und wieder und ich schätze, B wäre dankbar.

Folgende mögliche Situationen:
a.)
b.)
c.)

d) A ruft die Polizei und sagt ihr, dass sie den Rettungsdienst mitbringen soll.

Das dürfte die gesetzlich korrekte Lösung sein. Man ist zur Hilfe (Polizei rufen) verpflichtet, ohne sich jedoch selbst in Gefahr (Eingreifen in die Schlägerei) zu bringen.

Ich hörte in einem Tv-Bericht, dass jemand dafür, dass er sich
mutig-martialisch für einen Mitpassanten einsetzte, für
diverse Jahre ins Gefängnis kam.

Das ist halt das Problem: Die Überschreitung der Notwehrgrenze ist leider relativ schnell erfolgt.

Was ist der generelle Rat in solch einer Situation - 110 und
weitergehen?

110 wählen und in der Nähe bleiben wäre ganz gut. Wenn C und D von B ablassen, könnte Erste Hilfe angezeigt sein.

Oder solchen gewaltpräferierenden Menschen mit
ihrer „eigenen Sprache“ entgegenkommen?

Nö. Die dürften in dem Moment so viel Adrenalin intus haben, dass man schon sehr massiv eingreifen müsste, um sie ruhig zu stellen. Und dann ist die Notwehr halt schon oft nicht mehr gegeben.

Kein Mensch käme doch auf den Gedanken einen Angreifer bloss
„anzuschlagen“, da er sich dadurch erst in richtige Gefahr
bringen würde…

Siehe oben.

Oder ist ein tatkräftiges Eingreifen in eine solche Situation
in Ordnung, um einem anderen angegriffenen Menschen zu helfen,
solange er sich danach selber schlagen lässt, um dann in die
Situation der „Notwehr“ zu gelangen, um anschliessend selber
nachschlagen zu dürfen (ich selber bin kein Freund von Gewalt,
alles nur hypothetisch gefragt).

Das Provozieren einer „Notwehrsituation“ ist keine Notwehr.

Aber zum Glück ist das alles ja nur eine rein hypotetische Situation, die nie jemals vorkommen wird…

Gruß, Heiko

Hi

Die Antwort kann ICH nur als Kampfsporttrainer geben , nicht für jemanden der „wild“ darauf los schlägt .
In der Sportart die ich ausbilde gibt es Techniken , die den Aggressor stoppen können ohne selbst grösserer Gefahr , oder bezeichnen wir es mal als kalkulierbares Risiko , kampfunfähig zu machen , ohne ihn Krankenhaus reif zu schlagen .
für wissensinteresierte Wikipedia Suchbegriff : Kyusho

wenn man Eingreift tritt das Nothilfe Gesetz in Wirkung :

http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

für jemand ungeübten , rate ich sich das genau zu überlegen ob man sich in einen Kampf einer gegen zwei einmischen sollte .
es nutzt der gute Wille nichts , wenn man nachher auch Opfer ist .

Toni

Hallo,

Zivilcourage ja, aber nur, wenn eine Eigengefährdung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Notruf bei der Polizei
  • evtl. selbst laut um Hilfe rufen (besser aber „Feuer, Feuer“)
  • Fotohandy, Bilder zur Beweissicherung machen
  • bei ausreichender Fitness selbst einschreiten (meine Methode).

Als für jeden schnell einsetzbare Waffe sollte man sich am (möglichst großem) Schlüsselbund eine ca. 40cm lange Schlaufe aus stabiler Schnur machen. Damit schlagend können wunderbar Gegner auf Abstand gehalten werden, bei Kontakt reißen die Schlüssel Wunden.

Gruss

Iru

Hallo,

Als für jeden schnell einsetzbare Waffe sollte man sich am
(möglichst großem) Schlüsselbund eine ca. 40cm lange Schlaufe
aus stabiler Schnur machen. Damit schlagend können wunderbar
Gegner auf Abstand gehalten werden, bei Kontakt reißen die
Schlüssel Wunden.

Gruss

Iru

Hi

Ich halte als Selbstverteidigungstrainer von dieser Methode gar nichts .
damit kann man vielleicht agressive Jugendliche verschrecken und auf Abstand halten , aber in dem hypotetisch angenommen Fall ginge der Schuss nach hinten los .
wenn die genügend Adrenalin intuss haben , spüren die diesen „Schlüsseltreffer“ gar nicht und nehmen den Schlüsselbund ab und schlagen erst richtig zu.

ganz davon angesehen , das ein Ungeübter dann erst recht den kürzeren zieht und im Krankenhaus landet , sind auch noch die Schlüssel weg.

Als Rechtswissender brauche ich ihnen ja wohl nicht zu erklären welche Folgekosten bei verlust von Schlüsseln entstehen .

… und als geübter Kämpfer nehme ich Ihnen das Teil mit einem Griff innerhalb von 3 Sekunden weg

Toni

Hallo

… und als geübter Kämpfer nehme ich Ihnen das Teil mit
einem Griff innerhalb von 3 Sekunden weg

lassen wir es drauf ankommen… ich warte in meinem Dojo :wink:

Gruss

Iru

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Hi

Ok , für training bin ich immer zu haben

gruss

Toni