Hätte mal ne Frage:
Ein Passant A sieht abends auf einem menschenleeren Bahngleis wie ein älterer Passant B von 2 anderen, wahrscheinlich angetrunkenen, Männern (Täter C,D) zusammenschlagen wird.
Ich hörte man solle Zivilcourage zeigen.
Folgende mögliche Situationen:
a.) A macht auf sich lautstark aufmerksam, versucht die Männer zu beruhigen, wird jedoch von den Tätern abgewiesen. Er ruft 110 an und beobachtet die Situation (bis B schwerste Verletzungen zugeführt werden).
b.) A zerrt einen Täter weg von B, wird mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt, B ebenso.
c.) A springt mit Sprungtritt in „Täter C“, lässt ihn zu Boden gehen, tritt dem „Täter D“ zwischen die Beine, er fällt schmerzerfüllt zu Boden, der C jedoch ist wieder aufgestanden und will sich „rächen“ (erhöhte Gewaltbereitschaft, da provoziert durch Tritt).
c.1.) A läuft weg, überlässt den B seinem Schicksal (schwerste Körperverletzungen), bis die von ihm schliesslich angeforderte Polizei eintrifft.
c.2.) A versucht mit Worten zu beschlichtigen, wird schwer verletzt.
c.3.) A schlägt erneut auf den Kopf von C ein mit seinem Handy, um sicherzugehen, dass er, bzw. B nicht weiteren Gefahren ausgesetzt wird.
Ich hörte in einem Tv-Bericht, dass jemand dafür, dass er sich mutig-martialisch für einen Mitpassanten einsetzte, für diverse Jahre ins Gefängnis kam. Wahrscheinlich weil er den Angreifer mehr verletzte ALS ER ES HÄTTE TUN SOLLEN.
Darf man sich noch couragiert „tatkräftig“ einsetzen für den Mitmenschen (akut und direkte Hilfe), jenseits von langwieriger 110 Wahl? Muss man sich beherrschen mit seinen Schlägen (für Kampf-Laien eh unmöglich das einzuschätzen was man anrichtet, man will ja nur helfen), um nicht selber als Täter dazustehen?
Was ist der generelle Rat in solch einer Situation - 110 und weitergehen? Oder solchen gewaltpräferierenden Menschen mit ihrer „eigenen Sprache“ entgegenkommen?
Kein Mensch käme doch auf den Gedanken einen Angreifer bloss „anzuschlagen“, da er sich dadurch erst in richtige Gefahr bringen würde…
Oder ist ein tatkräftiges Eingreifen in eine solche Situation in Ordnung, um einem anderen angegriffenen Menschen zu helfen, solange er sich danach selber schlagen lässt, um dann in die Situation der „Notwehr“ zu gelangen, um anschliessend selber nachschlagen zu dürfen (ich selber bin kein Freund von Gewalt, alles nur hypothetisch gefragt). Oder gilt Notwehr ab dem Zeitpunkt, wo man jemandem helfen will, und man sieht, dass es anders als mit Gewalt nicht geht?
Weil der Überraschungsmoment z.b. ist evtl. ein wichtiges Element, um eine solche Situation (als „nicht“-karate-mensch hat man in einem fairen Kampf kaum eine Chance) gewaltbereit zu beenden.
Vielen Dank,
Christian
