Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich absolviere seit dem 1. Juli 2009 meinen Zivildienst. Dieser endet offiziel am 31. März 2010, inoffiziel jedoch doch durch anfallende Überstunden, sowie Urlaub Mitte / Ende Februar 2010. Mein Studium (Lehramtsstudium) könnte ich dann erst im Oktober 2010 aufnehmen - das heißt es ergibt sich für mich eine unglaubliche lange Wartezeit. Daher ist meine Frage ob es möglich wäre, bereits diesen Oktober das Studium zu beginnen und den Zivildienst zu unterbrechen.
Mit freundlichen Gruß
Eric
Eine Unterbrechung des Zivildienstes ist grundsätzlich nicht vorgesehen und möglich. Ich denke das macht auch wirklich wenig Sinn.
Wenn man sich sehr gut mit der Zivistelle versteht, kann es möglich sein, dass du schon mal während des Zvildienstes anfängst zu studieren. Dann muss aber natürlich deine Dienstzeit und alles andere zusammenpassen.
Gruß
Erwin Eisenhardt
Lieber Eric,
wenn Ihr Studiengang nur zum Wintersemester beginnt, liegt zwischen Ihrem offiziellen Dienstende und dem nächstmöglichen Studienbeginn ein nicht nutzbarer Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
In einem solchen Fall stellen Sie über Ihre Zivildienststelle einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst.
Vom Bundesamt für den Zivildienst in Köln wird Ihr Antrag dann bearbeitet und beantwortet.
Wenn die oben genannte Voraussetzung vorliegt, können Sie auch von einer Genehmigung des Antrages ausgehen.
Liebe Grüße
Peter Knoll
Zivildienstbeauftragter
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Ok danke.
Ich werde einen entsprechenden Antrag stellen. Jeodch habe ich gehört, dass diese Anträge nur selten bewilligt werden, deshalb habe ich mich noch weiter informiert:
Es wäre auch möglich meinen KDV-Antrag zurück zu ziehen und somit vom Zivildienst entlassen zu werden?
Wenn ja…
a) würde ich dann noch einmal vom KWEA gemustert werden
b) könnte ich mich dann mit dem Vermerk auf das bevorstehende Studium zurück stellen lassen?
Einen schönen Abend und Grüße
Ok danke.
Muss leider zu geben, dass ich so etwas erwartet hatte - deshalb habe ich mich noch weiter informiert:
Es wäre auch möglich meinen KDV-Antrag zurück zu ziehen und somit vom Zivildienst entlassen zu werden?
Wenn ja…
a) würde ich dann noch einmal vom KWEA gemustert werden?
b) könnte ich mich dann mit dem Vermerk auf das bevorstehende Studium zurück stellen lassen?
Einen schönen Abend und Grüße
Sehr geehrter Eric,
nur damit wir vom gleichen reden:
Punkt 1:
Sie leisten seit 1. Juli bei einer Zivildienststelle Ihren Zivildienst ab.
Punkt 2:
Ihr offizielles Dienstende laut Ihrem Einberufungsbescheid ist der 31.03.2010.
Punkt 3:
Ihr Lehramtsstudium beginnt nur(!) zum Wintersemester.
Punkt 4:
Gemäß Punkt 3 entsteht somit von Ihrem festgesetzten Dienstende (31.03.2010) bis zum nächstmöglichen Studienbeginn (Oktober 2010) ein nicht nutzbarer Zeitraum von 6 Monaten bzw. geringfügig mehr (persönlicher Härtefall !).
Punkt 5:
Gemäß Punkt 4 haben Sie nun die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst zu stellen und zwar mit Ablauf des 30.09.2009 bzw. Mitte Oktober 2009 - je nachdem wann der Studien- bzw. Vorlesungsbeginn ist ([Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ok vielen Dank.