Zivildienst absagen trotz fester Stelle?

ich habe folgende Frage, meine Ausbildung endet Ende Februar 2011 und ich habe eine sichere Zivi Stelle die am 1.3.2011 beginnt, vor 4 wochen bekam ich den bescheid das ich am genannten datum einberufen werden würde und innerhalb von 2 wochen Widerspruch einlegen kann, was ich aber nicht getan habe weil die Situation noch anders war. Wenn ich ab 1.3.2011 aber weiter arbeiten möchte könnte ich jetzt noch Widerspruch einlegen oder ist es zu spät? Ich habe gehört ab März ist Zivi freiwillig, gilt das in meinem Fall auch?

Nein - denn wenn ich dich richtig verstand habe, bist du bereits rechtskräftig einberufen.

Nur neue Einberufungen werden nicht mehr gegen den Willen der Zivis ausgesprochen.

Aber man kann nicht genau sagen wie sich bei einem Widerspruch das Bundesamt wirklich verhalten wird. Also würde ich jetzt einfach der Einberufung wiedersprechen. Bis März kann sich durchaus noch was ändern.

Gruß
Erwin Eisenhardt

Hallo,

ZDL werden noch bis 30.06.2011 einberufen. Da du schon deinen Einberufungsbescheid bekommen hast, wirst du wohl diese Stelle antreten müssen. Solltest du nicht antreten kann dies noch rechtlich geahndet werden d.h. du mußt noch mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Ob das Gericht oder das Bundesamt für den Zivildienst was unternehmen, kann ich nicht sagen. Ich würde das Risiko aber nicht eingehen und meinen Zivildienst für die 6 Monate noch ableisten.

mfg

R.P.

ja, du kannst es machen, musst aber nicht, für genauere Antworten, wend dich bitte an :http://www.zivildienst.de/cln_031/Navigation/Home/ho…
oder per mail an: [email protected]

Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Widersprüchen/Klagen aus dem Rentenbereich aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer

Lieber dudeson
In dieser uebergangsphase bis zur Aussetzung der Wehrpflicht und da sie die einberufungsunterlagen schon erhalten haben, empfehle ich ihnen die kontaktaufnahme mit dem Bundesamt (0221-36730).
Gruß
Peter Knoll, ZD-Beauftragter

Hallo Dudeson,
es gibt zwei Möglichkeiten, die Aufhebung der Einberufung zu erreichen:

  1. Sie können einen Antrag auf Aufhebung der Einberufung stellen. Einen Antragsentwurf kann ich Ihnen zusenden, wenn Sie unter [email protected] Ihre Mailadresse mitteilen. Bitte ändern Sie diesen Entwurf so ab, dass er auf Ihre Person passt. Wenn Sie wollen, kann ich den geänderten Antrag vor der Absendung gerne noch einmal durchsehen.

  2. Wenn Sie erklären, dass Sie den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigern, muss die Einberufung ebenfalls aufgehoben werden. Da es keine Wehrdiensteinberufungen gegen den Willen der Wehrpflichtigen mehr gibt, kann diese Erklärung gefahrlos abgegeben werden. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie in § 43 Absatz 1 Nr. 10 Zivildienstgesetz (www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__43.html). Für die Abgabe der Erklärung reicht ein Fax oder (Ein-)Schreiben mit folgendem Wortlaut: S.g.D.u.H., hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissengründen verweigere. MfG

Für das praktische Vorgehen schlagen wir vor, zunächst mit dem Aufhebungsantrag (siehe 1.) einzureichen. Sollte das Bundesamt negativ reagieren, kann die Erklärung (siehe 2.) eingereicht werden. Im Ergebnis ist aber sicher, dass Sie keinen Zivildienst mehr leisten müssen.

Eine schnelle Klärung wünscht Peter Tobiassen

ab 1.7. ist die Wehrpflicht ausgesetzt.
Jeder, der einen Grund hat (Arbeit gehört dazu!), wird auf Antrag nicht mehr einberufen. Antrag beim Bundesamt.

Gruß
strandperle02