Zivildienst ehrenamtlich

Hallo,

wenn man ehrenamtlich Zivildienst macht, kann man raus, weil das nix für einen ist, und stattdessen Zivildienst (9 Monate) machen? Geht das?

Hallo!

wenn man ehrenamtlich Zivildienst macht, kann man raus, weil das nix für einen ist, und stattdessen Zivildienst (9 Monate) machen? Geht das?

Zivildienst gibt es nicht ehrenamtlich, sondern nur als Wehrersatzdienst, also Pflichtdienst. Wie man aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit rauskommt, ist sicherlich individuell sehr unterschiedlich und reicht von „Tschüss“ bis ordentlicher Kündigung mit Frist.

Jan

Also, wenn man den Wehrdienst verweigert und sich dafür beim ehrenamtlichen Zivildienst (Rettungsdienst 6 Jahre) verpflichtet hat, kann man einfach raus??

Servus,

wenn man sich verpflichtet, ist man verpflichtet. So ist das halt mit Verträgen.

Wobei Du offenbar die Freistellung von Wehrdienst und Zivildienst bei Verpflichtung beim Katastrophenschutz für mindestens sechs Jahre (glückliche Jugend! Zu meiner Zeit waren das zehn Jahre) mit Kriegsdienstverweigerung und Ableistung von Zivildienst durcheinanderbringst.

Falls Du tatsächlich Zivildienst meinst (der dauert keine sechs Jahre): Nein, den kann man nicht kündigen, man muss ihn ableisten.

Schöne Grüße

MM
(18 Monate Zivildienst)

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Hallo,

ich interpretiere Deine Frage mal so: Kann man, wenn man sich zunächst im Katastrophenschutz o.ä. verpflichtet hat um Bund und Zivildienst zu umgehen später wieder aus dieser Verpflichtung raus kommen, um dann doch wieder Bund oder Zivildienst zu machen?

Ja, das sollte gehen (kenne Fälle wo die Leute ihre Dienste beim THW, … nicht „so ernst“ genommen haben, und dann nach einigen Mahnungen die Einladung zum längerfristigen Kasernenbesuch bekamen, warum sollte das nicht auch ganz offiziell gehen), wobei man Zivildienst natürlich nur leisten kann, wenn man verweigert und als Verweigerer anerkannt wird. Zuständige Stelle um die Sache zu klären wäre das Kreiswehrersatzamt.

Gruß vom Wiz

wobei man Zivildienst natürlich nur leisten
kann, wenn man verweigert und als Verweigerer anerkannt wird.

Wobei genau das das Problem ist, soweit ich mich erinnere.
Weil die, die Ersatzdienst leisten, ja eben genau NICHT verweigert haben, sondern an sich den regulären Dienst antreten, nur eben nicht in der Kaserne, sondern in der Feuerwehr oder beim THW.

Also statt Ersatzdienst Bund geht auf alle Fälle, aber ob dann noch Zivi geht?!

Hallo,

das sollte das geringere Problem sein. Man kann ja auch nach Einziehung noch verweigern. Hat dann aber natürlich das Verfahren mit Kommission statt schriftlich. Man sollte es zeitlich so machen, dass man erst verweigert und dann bei der Feuerwehr/TWH aufhört. Sonst könnte es sein, dass man tatsächlich erst in der Kaserne landet, da dann Schreibstube o.ä. machen darf, bis die Verweigerung durch ist, und dann könnte es ja angesichts der inzwischen kurzen Dienstzeiten auch schon alles durch Zeitablauf erledigt sein.

Gruß vom Wiz