Zivildienst - Entlassungsgeld

Berichten zufolge, die sich allesamt auf die BamS beziehen, wird das Entlassungsgeld für Zivildienstleistenden zum Juli 2006 gestrichen wird.
Nachzulesen hier :
http://www.sueddeutsche.de/,tt1l1/deutschland/artike…
http://www.tagesspiegel.de/tso/bundestagswahl/artike…

Wie sieht es nun aus? Ich werde im Dezember dieses Jahres den Zivildienst antreten, der dann 9 Monate bis in den August geht. Wie sieht es nun für mich aus? Kann man mir das Entlassungsgeld streichen, obwohl ich noch unter den alten „Vorrausetzungen“ angefangen habe? Oder bedeutet das, dass die, die zum Juli 2006 mit ihrem Zivildienst anfangen, kein Entlassungsgeld kassieren?

Es tut mir leid, wenn das das falsche Brett sein sollte, mir fiel eine thematische Einordnung schwer.

Bisher sind es nur Medienberichte.

Das Entlassungsgeld für Bundeswehr und ZD ist in § 9 WSG geregelt http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wsg/index.html
Dies ist bis jetzt noch nicht geändert.
Wir müssen halt mal gut beaobachten, was die gr. Koalition beschließt und ab wann das jeweils gelten soll.

Bisher war es so, dass Bedingigngen, die zu Beginn des ZD galten, bis zum Dienstende nicht geändert wurden, bzw. dass der ZD beantragen konnte, nach den am Anfang geltenden Bedingungen behandelt zu werden.
Beispiel: Wenn die Dienstzeit während des ZD verkürzt wurde, konnte der ZD beantragen, die bisherige Dienstzeit behalten zu dürfen.

weitere Infos und Links zum Thema Zivildienst: http://www.klicktipps.de/zivildienst.htm

Gruß JoKu

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