Ich habe eine Nachmusterung hinter mir, und nun habe ich dem Bundesamt für Zivildienst eine Mail geschrieben ob ich das Fahrgeld ersttatet bekomme (29KM) ich bin mit meinem eigenen PKW gefahren, nun kam heute Post von dem Bundesamt für Zivildienst:
"Ausnahmsweise können auch die Fahrkosten ersttatet werden, wenn ein privater PKW benutzt worden ist. In diesem Fall ist jedoch zu ihrenm Lasten eine Fahrpreisauskunft (Z.B. eine Internetauskunft) des Öffentlichen Verkehrsunternehmen vorzulegen, damit die Kosten abgerechnet werden können, die bei inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wären.
Also ich werd irgendwie nicht schlauf aus dem text, vielleicht könnt ihr mir Helfen, was da genau gemeint war. ?
"Ausnahmsweise können auch die Fahrkosten ersttatet werden,
wenn ein privater PKW benutzt worden ist. In diesem Fall ist
jedoch zu ihrenm Lasten eine Fahrpreisauskunft (Z.B. eine
Internetauskunft) des Öffentlichen Verkehrsunternehmen
vorzulegen, damit die Kosten abgerechnet werden können, die
bei inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittel
entstanden wären.
Also ich werd irgendwie nicht schlauf aus dem text, vielleicht
könnt ihr mir Helfen, was da genau gemeint war. ?
Du bekommst das erstattet, was Du für die Fahrt per ÖPNV bezahlt hättest, und sollst das raussuchen und als Beleg einsenden. Beispielsweise wäre das eine Fahrpreisauskunft der Deutschen Bahn, die Du online erstellen und dann ausdrucken kannst.
Also ich blicke da nicht so ganz durch was duda meinst, könntest du das für mich mache und mir die Seite dann zeigen die ich ausdrucken soll, hier mal ein paar Infos
Also ich blicke da nicht so ganz durch was duda meinst,
könntest du das für mich mache und mir die Seite dann zeigen
die ich ausdrucken soll, hier mal ein paar Infos
nein, das kann ich nicht. Ist das so schwer, eine Preisauskunftsseite auszudrucken? Was verstehst Du denn nicht?