Zivildienst geht vor Schulausbildung?

Folgende Situation:

Herr A. brach seine Schulausbildung an einem Gymnasium Ende der 11ten (2008)klasse ab und ein Arbeitsjahr ein zu legen.
Anfang 2009 bewarb er sich an einer Fachoberschule.
März 2009 erhielt er den Brief mit seinem Musterungstermin(April), an dem er erschien, mit T2 bestand und auch seine verweigerung bekündete.
Mai erhielt er die Zusage von der FOS dass er für die im September 2009 beginnende Schule angenommen sei.
Eine Woche später erhielt er einen Brief vom Amt für den Zivildienst, dass er eine Erläuterung für die Verweigerung am Dienst an der Waffe einschicken müsste.
3 Wochen später schickte er die Verweigerung mit beiliegendem tabellarischem Lebenslauf und einem kleinen Brief, in dem er seine Situation mit der FOS erläuterte ab.
In dem Brief stand insbesondere, dass er sich vor der Musterung angemeldet habe und unmitterlbar danach von der FOS angenommen wurde.
Diese Schule auch VOR dem Zivildienst ableisten wollen würde, da ein Zivildienst vor der FOS Komplikationen mit sich bringen würde.
Eine Woche später erhielt er einen Brief sein antrag auf verweigerung sei nur halbwegs anerkennenswert und er solle einen neuen Einschicken.
3 (Mitte Juli) Wochen später schrieb er eine neue, persönlichere Verweigerung und schickte diese, erneut mit einem schreiben mit seiner momentanen Situation, ab.
Ende Juli erhielt er ein schreiben dass seine Verweigerung anerkannt wurde. Erneut wurde auf den Brief mit den Informationen über die FOS nicht reagiert.
Beide male hat Herr A. Die Kopie des Briefes der Schule mitgeschickt.

an seinem Musterungstermin hatte er bereits seiner Sachbearbeiterin Fragen diesbezüglich gestellt.
Ihm mitgeteilt dass eine zusage der FOS kein Grund auf zurückstellung ist. Wenn es sich dabei aber um die Berufsschule handeln würde schon.
Seine einzige Chance wäre eine Schulbeitrittsbestätigung. Diese Bestätigung kann Herr A. aber erst ab dem 1ten Schultag erhalten.
Ihm wurde gesagt die einzige chance wäre zu hoffen, dass Herr A. den Unterricht besucht, BEVOR sich der Zivildienst meldet dass er seinen Dienst antreten müsse.

Fragen:
-Hat Herr A. keine Chance außer dies zu hoffen?
-Ist ein Antrag auf Zurückstellung wegen besonderer Härte hier gerechtfertigt und durchsetzungsfähig?
-Ist der Zivildienst dazu berechtigt sich vor die Schule zu stellen und Herrn A. dazu zu zwingen den Zivildienst vor der Schule an zu treten, obwohl diese bereits zugesagt hat?

Danke schonmal im Vorraus =)

Hallo,

…Erneut wurde auf den Brief mit den
Informationen über die FOS nicht reagiert.

Das ist für die Anerkennung als Wehrdienstverweigerer auch völlig unerheblich. Zunächst geht es ja nur darum und nicht darum, ob und wann A seinen Dienst leisten muß.

Ich bin nicht auf dem laufenden, wann man heutzutage seinen Dienst antritt, zu meiner Zeit war das immer zum Quartalsbeginn. Da das dritte Quartal schon läuft, wäre der nächste Termin der 1. Oktober und bis dahin kann A ja eine Schulbescheinigung vorlegen. Der Einberufungsbescheid (oder wie nennt man das bei Wehrdienstverweigerern?) kommt auch nicht von heute auf morgen und dann hat man immer noch Zeit alles zu klären (steht da alles drin).

Cu Rene

Musterung / KV und Anerkennung / Einbrufung
sind drei völlig unabhängige „Baustellen“.

Die ersten beiden finden beim Kreiswehrersatzamt statt,
die dritte durch das Bundesamt für den Zivildienst.

Das Kreiswehrersatzamt hat gar nichts mit der späteren Einberufung zu tun!
Deswegen dürfte es darauf nicht reagiert haben.
Das ist unhöflich, aber (in Grenzen) verständlich.

Ende Juli erhielt er ein schreiben dass seine Verweigerung
anerkannt wurde.

Das ist doch schon mal was! :smile:

Erneut wurde auf den Brief mit den Informationen über die FOS nicht reagiert.

Siehe oben.
Der Antrag auf Rückstellung muss halt an die passende Behörde gestellt werden.

Lesestoff und §: http://www.klicktipps.de/zivildienst.php#zurueckstel…
In der o. g. Seite gibt es auch Links zu Zivi-Foren

Ihm wurde gesagt die einzige chance wäre zu hoffen, dass Herr
A. den Unterricht besucht, BEVOR sich der Zivildienst meldet
dass er seinen Dienst antreten müsse.

Das könnte richtig sein.

-Ist der Zivildienst dazu berechtigt sich vor die Schule zu
stellen und Herrn A. dazu zu zwingen den Zivildienst vor der
Schule an zu treten, obwohl diese bereits zugesagt hat?

Bei Schule normalerweise Nein,
bei FOS weiß ich es nicht.

Gruß JK

Herr A hat aber bereits die verweigerung, lebenslauf etc zum bundesamt für zivildienst direkt schicken müssen. Deswegen hat er den brief anbei mitgeschickt, in der hoffnung, dass es gleich an die richtigen Personen gerät :confused:
Das einzige, dass Herr A mit dem Kreiswehrsatzamt zutun hatte, war die Musterung

lg

… den brief anbei mitgeschickt, in der hoffnung, dass es
gleich an die richtigen Personen gerät :confused:

Das haben die dort wohl vertrödelt.
Dann halt nochmal hinschicken.

lg JK