Hallo miteinander,
nachdem ich über das letzte Jahr verteilt fleißig hier gelesen habe möchte ich nun endlich selber mal eine Frage stellen die zur Zeit bestimmt einige außer mir beschäftigt.
Es geht um den Zivildienst bzw. um die Aussetzung des Wehrdienstes und die daraus resultierende Aussetzung von Zivil- und Ersatzdiensten.
Jetzt wurde ja gestern der Beschluss vom Bundeskabinett gefasst, am 03.01.2011 die letzten Leute zum Wehrdienst einzuziehen damit diese zeitig zum 30.06.2011 fertig sind und zum 01.07.2011 nur noch Freiwillige den Dienst bestreiten.
Ich selber habe eine Ankündigung zur Heranziehung zum 01.01.2011 erhalten. Allerdings für den Zivildienst. Nachdem ich seiner Zeit bis zum 30.06.2010 zurückgestellt worden war, sollte das meinen neuen Termin darstellen. Ich selbst bin in weiser Voraussicht in die Freiwillige Feuerwehr eingetreten und habe das natürlich auch mitgeteilt. Das war am 29.10.2010. Ich hab mit dem gleich datierten Schreiben darum gebeten von einer Heranziehung abzusehen in Betracht der zu dieser Zeit vorherrschenden Lage. Die Ansprechpartnerin beim BfdZD (Bundesamt für den Zivildienst) hat daraus gelesen das ich mich für den Dienst im Katastrophenschutz verpflichten möchte. Das sollte ich durch die zuständige Verwaltungsbehörde bestätigen lassen. Ich bin also zur Verwaltung meines Vertrauens und hab die gebeten der Dame mitzuteilen dass ich in der Feuerwehr bin. Haben die auch gemacht. Jetzt sind die von der Verwaltung angeschrieben worden mit der Bitte mitzuteilen ob ich den auch in der Feuerwehr verpflichtet bin. Antwort: Nein bin ich nicht. Das einzige was ich unterschrieben habe ist der Eintritt in die Feuerwehr.
So viel zum Sachverhalt. Die Fragen die sich mir jetzt aber stellen sind:
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Müsste ich für den Zivildienst einen Einberufungsbescheid bekommen? Wenn ja ist es für diesen nicht schon zu spät, da zum 03.01.2011 die letzen einberufen werden?
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Selbst wenn mir aus dem Eintritt in die Feuerwehr eine Verpflichtung gedreht wird, kann ich mich entpflichten lassen und habe somit ab 03.01.2011 keinen Zivildienst mehr zu leisten?
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Wenn die Dame beim BfdZD bis zum 03.01.2011 nicht Bescheid bekommt bzw. Bescheid bekommt das ich nicht verpflichtet bin, kann ich so kurzfirstig zum Zivildienst herangezogen werden? Ich habe die zuständige Dame nicht ersucht mich einzuberufen!
Besten Gruß der Pupsi_Baer
Sorry, weiß ich nicht…
strandperle02
Hallo Pupsi,
die Bundeswehr ruft zum 03.01.2011 zum letzen Mal ein. Zum Zivildienst werden die ZDL noch bis 30.06.2010 einberufen.
Es ist eher unwahrscheinlich das du aber noch einen Einberufungsbescheid bekommst. Das heißt wenn du dich nicht rührst, geht der Zivildienst mit hoher Wahrscheinlichkeit an dir vorbei.
Die Frage ist ob es für dich sinnvoll ist, keinen Zivildienst zu leisten bzw. es riskierst noch kurzfristig herangezogen zu werden.
Solltest du später studieren wollen oder einen Posten in der öffentlichen Verwaltung suchen, wäre es ratsam Zivildienst zu leisten.
Arbeitest du „normal“ als Handwerker, Verkäufer oder Kaufmann ist es egal ob du Zivildienst geleistet.
Bei allen Positionen mit Führungsaufgaben ist es sehr nützlich Wehr-oder Zivildienst zu leisten. Siehe es dann als gutbezahltes Praktikum an.
mfg
R.P.
Danke für die schnelle Antwort!
Ich selbst bin unbefristet in der öffentlichen Verwaltung als Fachangestellter angestellt. Habe meine Ausbildung hier gemacht und bin danach übernommen worden.
Zivildienst an sich werde ich denke ich nicht ableisten. Das einzige was für mich in Frage kommt wäre besagter Dienst im Katastrophenschutz (Entschuldigung, dass ich da nicht näher drauf eingegangen bin).
Ich möchte nicht aus der Arbeit raus und sehe Zivildienst eher als einen schlechtbezahlten Zwang
Ganz davon ab, dass Feuerwehr gar nicht bezahlt wird. Natürlich bin ich in der Feuerwehr um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, da das für mich die einzige Alternative darstellt! Zur Zeit bin ich in der Grundausbildung die bis Ende März 2011 geht. Hab also mehr als nur einen Fuß in der Tür.
Es ist jetzt allerdings die Frage ob ich Feuerwehr für 4 weitere Jahre machen „muss“ oder ob mit Stichtag 30.06.2011 gesagt wird. Keine Wehrpflicht kein Ersatzdienst.
Es ist die Frage was das Zivildienstamt macht, wenn denen geschrieben wird, dass ich noch nicht verpflichtet bin. Die Kollegen in der Verwaltung der Gemeinde in der ich wohne werden das Schreiben wohl gegen Jahresende zurück senden und die gute Frau wirds als Neujahrspost auf dem Schreibtisch haben. Sollte Sie sich dann melden, soll ich einfach nicht reagieren oder hat es sich erübrigt? Denn mit jedem Tag reduziert sich der Dienst der zu leisten ist. Mit Einberufungsfristen usw. wäre da ja kaum noch etwas abzuleisten.
Hallo
Das BAZ wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr machen. Der Zivildienst dürfte für dich damit erledigt sein. Rühre dich einfach nicht.
Wenn du schon im öffentlichen Dienst bist, dürften dir auch keine Nachteile erwachsen, insbesondere wenn du vorhast in deiner momentanen Behörde auch zu bleiben.
Ich selbst bin stv. Personalleiter einer große Behörde.
Wir achten absolut auf Wehr-Ersatzdienstleistende
mfg
R.P.
Ergänzung:
Ich bin inzwischen 1 Jahr in der Feuerwehr und werde voraussichtlich auch noch so lange drin bleiben, bis das Thema abschließend geklärt ist. Allerdings hab ich auch schon ein Jahr in einem Altenheim gearbeitet. Zwar im Rahmen von einem Fachabi allerdings nimmt man die „Erfahrung“ trotzdem mit. Es mangelt also nicht an einer sozialen Ader sonder lediglich an momentan zeitlichen Begrenzungen. Da ich viel unterwegs bin und im Herbst nächsten Jahres ein Verwaltungsstudium ansteht, besteht für mich fast ausschließlich die Möglichkeit. Abends und Nachts an Einsätzen teilzunehmen. Ob das der Gesundheit förderlich ist vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings stellt es ohne diese Art von „Pflicht“ Dienst eine erhebliche Erleichterung dar.
Ein ähnliches Anliegen hat mein Arbeitgeber auch um die örtliche Verfügbarkeit von Einsatzkräften zu gewährleisten. Doch bin ich mit 22 Jahren noch in der Phase wo man sich arbeitstechnisch profilieren muss. Das seh ich nicht gegeben wenn ich jeden 2 Tag zu einem Einsatz muss. (Nur auf der Arbeit
Ich möchte es natürlich nicht ausschließen, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Feuerwehr einzutreten. Es macht durchaus Spaß. Mehr Kollegialität findet man kaum irgendwo. Nur ist es zur Zeit einfach nur eine Pflicht und Last und erstickt aufkommenden Spaß im Keim.
Hallo Pupsi Bär,
wenn Sie einfach gar nichts mehr machen, passiert auch gar nichts mehr. Das Bundesamt für den Zivildienst wird sich bei Ihnen nicht mehr melden. Wie beim Wehrdienst wird auch beim Zivildienst niemand mehr gegen seinen Willen einberufen.
Wenn Sie wollen, können Sie bei der Feuerwehr wieder austreten.
Einen guten Start ins wehrpflichtfreie 2011 wünscht Peter Tobiassen
Hallo Herr Tobiassen,
vielen Dank für diese erfreudige Nachricht, die mir so einiges mehr an Zeit einbringt und viel Stress erspart. Ich bedanke mich auch stellvertretend für all diejenigen denen Sie über die Jahre so wunderbar geholfen haben. Vielen Danke!
Hallo lieber Pupsi Baer,
den Einberufungsbescheid für den 1./3. Januar 2011 können Sie noch am 31.12.2010 per Einschreiben rechtswirksam übersandt bekommen.
Wenn Sie in die Feuerwehr eingetreten sind, müssten Sie dort eigentlich auch zu Diensten herangezogen werden und hätte dann Gültigkeit, wie die Zivildienstableistung an sich. Die Feuerwehrzentrale kann ich diesbezüglich Auskunft erteilen.
Falls Sie auf die Ankündigung und die 2-Monats-Frist nicht reagieren, kann es sein, dass Sie einberufen werden, ob Sie das wollen oder nicht - so heißt es zumindest in der heutigen dpa-Meldung.
Sitzen Sie es doch einfach mal aus - quasi so wie es die Politiker sonst machen - und warten mal ab was passiert. Es ist ohne weiteres möglich, dass Sie durch das Raster durchfallen und sich dadurch alles erledigt hat.
Liebe Grüße
Peter Knoll
Zivildienstbeauftragter
Hallo,
nachdem ich aus dem schönen Österreich komme, bitte ich dich auf die Antwort eines Landsmannes zu warten.
mfg,
Fabius