Zivildienst ignorieren

Hallo zusammen,

Ich bin gerade mit der Schule fertig geworden und hab nun nach langer vorbereitung mit Bewerbungsmappe und Eignungsprüfung die möglichkeit als einer von etwa 30 Neulingen im Oktober ein studium Industriedesign in München zu beginnen.
Nun steht aber noch der Zivildienst vor der Türe den ich nicht machen will schon allein weil ich mein Traumstudium machen darf. Nun stellt sich die Frage ob ich nicht einfach die Briefe des Bundesamts für zivieldienst -die bald in meinem Elternhaus in augsburg kommen werden- ignorieren kann und nach münchen zieh und einfach anfang zu studieren.
Ein kumpel hat das auch so gemacht und meint, das Bundesamt für den Zivieldienst kann da nichts machen.
Die können einen nicht einfach aus dem Studium ziehen und wenn dann nur in den semesterferien. Ist das wahr?
Und weiter meint er die könnten einem garnichtmehr einziehen wenn man es schafft die sache bis ins dritte semester hinzuzögern.
Hat da jemand ahnung oder erfahrung?
Danke im vorraus

Mfg Tobi

Auch hallo.

Um Zivil- oder Bundeswehrdienst wird man wohl nicht herumkommen. Es sei denn, man wurde ausgemustert oder riskiert durch Nichtantritt unangenehmen Konsequenzen. Aber hier eine Seite, die über legale Möglichkeiten informiert: http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_151374/…

HTH
mfg M.L.

Hallo Tobi,

Du solltest Dich bei den entsprechenden Stellen informieren bevor die Briefe bei Dir landen. Es gibt z.B. die Möglichkeit auch studienbegleitend z.B. beim THW über mehrere Jahre ne Art Zivildienst zu machen. Ich kenne genug Fälle, wo das nach gewisser Zeit mehr oder weniger im Sande verlaufen ist.

Alles Gute
PP

ich nehme an, du wirst hier keine antwort bekommen, die da lautet, ja, macht nix.

ich glaube, straftatbestand ist es nicht. frag mal am rechtsbrett nach.

die schlussfolgerung musst du dann selbst ziehen:wink:

mfg:smile:
rene

hi,

Nun steht aber noch der Zivildienst vor der Türe den ich nicht
machen will schon allein weil ich mein Traumstudium machen
darf.

wenn du die zusage von der hochschule hast, kannst du dort studieren. wenn du
vorher noch einberufen wirst, fängst du dein studium halt später an. du
beantragst dann nächstes jahr die „zulassung nach vorwegauswahl“ und gibst
dieses jahr bescheid, dass du vom kwea gezogen worden bist.
am besten nochmal genau bei der hochschule nachfragen, wie das in so einem fall
läuft.

Ein kumpel hat das auch so gemacht und meint, das Bundesamt
für den Zivieldienst kann da nichts machen.

da würd ich mich auf keinen fall drauf verlassen.

mfg simon

Katastrophenschutz
hi,

Es gibt z.B. die Möglichkeit auch studienbegleitend z.B. beim
THW über mehrere Jahre ne Art Zivildienst zu machen.

das ist kein zivildienst, sondern eine verpflichtung im katastrophenschutz,
welche von der wehrpflicht entbindet. kann man ableisten bei allen im
kat-schutz tätigen organisationen, wie feuerwehren,
rettungsdienstorganisationen und thw, etc.
die verpflichtung läuft für 6 jahre. evtl. gibt’s probleme, wenn man in diesen
6 jahren mal umziehen will (das mag das thw z.b. nicht so)

grüße, simon

ALso, die rechtliche Grundlage wäre wirklich eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Nichtantritt des Zivildienstes.

So stehts jedenfalls irgenwo im Leitfaden für Zivildienst drin. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das in der Praxis auch tatsächlich vollstreckt wird. Es gilt jedoch, wenn du eingezogen wirst musst du in den sauren Apfel beißen. Wenn du jedoch bei deiner Zivildienst nicht erscheinst, werden die erstmal die Feldjäger zu dir schicken (das war bei mir am ersten Tag so, es hieß, man solle um 9 da sein, was auch alle waren, bis auf einen, den kam erst kurz vor drei doch unser Zivildienstleiter war kurz davor die Feldjäger loszuschicken). Wenn die dich finden, werden sie dich zur Dienststelle schleifen, falls nicht, fällste rechtlich gesehen unter Fahnenflucht. Im Normalfall sollteste auf jeden Fall aber mal mit deiner Dienststelle reden, sind ja (meistens) alles vernünftige Menschen.

Zu deinem Studium: Wie schon gesagt, durch den Zivildienst darf dir kein Nachteil entstehen, wenn du den Studienplatz bereits bekommen hast, dann kannste ihn getrost zurückgeben, bewirbst dich nächstes Jahr nochmal mit dem Vermerk „bevorzugt zu zulassend“ sowie den ganzen Unterlagen, die du bei deiner ersten Bewerbung erhalten hast einschließlich der Bestätigung, dass du mit dem Zivildienst fertig bist, bekommst du den Studienplatz sicher!

Generell kann man natürlich das Glück haben, dass einen das BAZ übersieht, doch wenn se dich erwischen sitzte halt tief in der Scheiße.

P.S.: Wenn du dich ins Studium mogelst ist es sogar möglich, dich nach dem Abschluß heranzuziehen.

Hallo Tobi!

Das Bundesamt für den Zivildienst zu igenorieren bringt dich in Teufels Küche. Sie werden dich ziehen können und dies auch tun. Bis zum Anfang des dritten Semesters können sie das und im Studium zu sein, schützt dich NICHT. Alles andere ist Dummschwätzerei von Gerüchten. Ich weiss es, weil ich es erlbet habe…

Naja, ich bin jetzt beim Deutschen Roten Kreuz dienstverpflichtet für noch etwas mehr als fünf Jahre. Bei Fragen:

Frag mich :wink: Ich kenne mich mit wehrrecht mittlerweile gut aus oder geh auf http://www.kampagne.de/

Das ist eine der besten Seiten im deutschen Netz dazu. Die Tipps und Rechtshinweise sind nicht schlicht Interpretation und Wünsche sind nicht Väter der Gednaken.

VG, Stefan

Holla.

ALso, die rechtliche Grundlage wäre wirklich eine
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Nichtantritt des
Zivildienstes.

So stehts jedenfalls irgenwo im Leitfaden für Zivildienst
drin. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das in
der Praxis auch tatsächlich vollstreckt wird.

Spielt aber auch ganz und gar keine Geige : Mit oder ohne schwedische Gardinen hat man am Ende der Affäre eine Vorstrafe am Backen. Die wirkt i.a. nicht karrierefördernd … und wird bei allen pasenden und unpassenden Gelegenheiten wieder hervorgezerrt. Wäre nicht unbedingt die Strategie, die ich einem hoffnungsvollen Nachwuchsakademiker empföhle.

Gruß Eillicht zu Vensre

2 „Gefällt mir“

hi zusammen,
freut mich das das thema auf interesse stöst.
ich hab hier eine seite von der zentralstelle-kdv. die scheinen es durchaus zu befürworten wenn einer lieber ins studium will und schreiben „Wer weiterarbeiten oder studieren möchte, sollte diesen Weg weiterverfolgen, die Ankündigungsschreiben des Bundesamtes für den Zivildienst weitgehend ignorieren“…,
und weiter meinen die nach dem zweiten mahnschreiben einen zivi-platz zu suchen folgen nur „Manchmal … einige Zwangseinberufungen „als abschreckende Beispiele“.“
Hier wird auch dargestellt, dass das Bundesamt mehr als genug freiwillige Zivis jedes jahr für sich gewinnt und somit selten einer gezwungen werden muss solang „die zahlen stimmen“.

LINK: http://www.zentralstelle-kdv.de/intern03.htm
(steht alles in dem kasten weiter unten)

grüße tobi

gemeines offtopic

ALso, die rechtliche Grundlage wäre wirklich eine
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Nichtantritt des
Zivildienstes.

ich lese es schon in der zeitung:

jugendlicher im gefaengnis von massenmoerder wegen mutmasslicher weigerung, dessen grossmutter den hintern abzuwischen, vergewaltig.

oder:

hey schwuchtel, weshalb sitzt du: „ich hab jemandem die kehle rausgerissen.“
und du?: „sie nennen mich „den vierteiler“. "
und du?: *mitzitternderstimme* da, da, diese alte frau, sie, sie wollte, dass ich ihr den hintern abwische…und und“ … und was? " und da, da , da bin ich weggerannt"

mfg:smile:
rene(der ausgemusterte)

umziehen ist kein Problem…

hab ich gemacht, während ich beim THW war…

grüße, Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat da jemand ahnung oder erfahrung?
Danke im vorraus

ich habs folgendermaßengemacht: hab mich beim THW gemeldet und bin dort für ein paar Monate geblieben, bis mein Studium angefangen hat. im 2. Semester dann, kurz vor Ende der „PRobezeit“ hab ich mich abgemeldet. Zwischenzeitlich bin ihc noch umgezogen. als ich dann nen neuen Musterungsbescheid bekommen habe, hab ich denen eien Brief zurückgeschickt mit dem Hinweis ich wär jetzt umgezogen und ausserdem im 3. Semester an der Uni. Danach hab ich niemals mehr was von denen gehört.

`n andere Kumpel von mir hat es so gemacht, wie du vorhast: er hat einfach „abgewartet“ und schonmal angefangen zu studieren (bisher hatte er keinen Einzugsbescheid bekommen) im 2. Semester hat er dann einen gekriegt.Daraufhin hat er er dene wiederum alle möglichen Breife geschickt, warum es nicht geht. Und die Sache ist widerum im Sand verlaufen.

Was ich sagen will: Der Bund BRAUCHT dich nich unbedingt. IM Gegenteil eigentlich gibt es viel zu viele Wehrdienstpflichtige, auf viel zu wenig Stellen im Bund. Und wenn einer „rumzickt“ dann sind die heutzutage froh dich loszusein. Und lassen dich deine eigenen Wege ziehen.

Grüße, TOm

Hallo Tobi!

Deine Akte wird aber rausgekramt, wenn Du umziehst und Dich nicht beim Meldeamt anmeldest.
Schicken sie Dir ein EInschreiben und Du nimmst es nicht entgegen bzw Du wohnst nicht mehr dort, dann ist ihnen bewusst, dass Du dich strafbar machst und dein Wohnort wird von Amtswegen ermittelt werden.

Dann könnte ich mir vorstellen, dass sie ungemütlich werden und in diesem Fall gelten die Fristen auch nicht… Wer sich rechtswidrig nicht meldet, für den verlängern sich die Fristen glaube ich. Aber auf http://www.kampagne.de sollte es genau stehen.

VG, Stefan

Hallo!

Naja, von Fall zu Fall verschieden. Auf jeden Fall hat man verpflichtet zB beim THW noch ewig die Möglichkeit, sich ausmustern zu lassen bei entsprechender Indikation.

VG, Stefan

Hi Tom,

wenn er an den richtigen/falschen Sachbearbeiter gerät, ist Dein Rat eher schlecht.
Der wird alle Hebel in Bewegung setzen um ihm das Leben schwer zu machen.

Wir hatten einige dieser Kollegen beim DRK und die wurden damals fast alle gezogen.

Gandalf

Hallo Tobi,

wenn du schon einen Zulassungsbescheid für den Studiengang erhalten hast, sind sie verpflichtet, dir diesen Studienplatz nach Ablauf des Wehr- bzw. Zivildienstes zur Verfügung zu stellen. Setze dich diesbezüglich mit der Hochschule in Verbindung. Du wirst deinen Studienplatz nicht verlieren, sondern das Studium halt ein Jahr später anfangen.

Gruß,
Anja

Hallo Tobi,

Wehrdienstverweigerung ist immer nur die 1b-Lösung, wenn jemand klug genug ist, diesen Bullshit nicht mitzumachen.

Primär ist man immer besser beraten, wenn man auf Ausmusterung mangels Tauglichkeit setzt. Körperliche Gebrechen sind da nicht mal zwingend erforderlich…

Inwieweit du von der 1a-Lösung noch profitieren kannst, wo du schon als Verweigerer anerkannt wurdest, weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf. Ich rate dir, einen im Wehrrecht erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Es dürfte sich lohnen.

LG
sine

P.S.:
Habe gerade mal gegoogelt und einige brauchbare Seiten zur Vorabinfo für dich gefunden. Ich wünsche dir viel Glück!!!

http://www.bundeswehrabschaffen.de/cms/kdv/vermeidun…

http://www.untauglich.com/

http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos.php

@Stefan

genau so hab ich es gestern gemacht , habe einen rechtspfleger kontaktiert, den ich über http://www.zentralstelle-kdv.de/ gefunden habe,
das ist ne super sache, die kömmern sich üben jeden einzelfall.
sobald der nächste brief kommt ruf ich den wieder an. er meint allerdings, dass das bundesamt für zivildienst die sache eh aus praktischen gründen sein lässt, wenn ich den wohnsitz zum studium ändern werd und das amt so oder so genug freiwillige zivis hat um seine zahlen erfüllen zu können. RECHTLICHE FOLGEN HAT DAS SO GUT WIE NIE. das mit den FELDJÄGERN ist also totaler blödsinn!
danke für die infos.

tobi

hi,

  1. full quote sucks
  2. kann sein, dass du andere erfahrungen gemacht hast. ich hab nur von meinen
    berichtet.

mfg simon

umziehen ist kein Problem…

hab ich gemacht, während ich beim THW war…