Zivildienst - Mobilitätszuschlag - Mietzuschüsse

Schönen guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Zivildienst, aber vorher nenne ich euch kurz ein paar Eckdaten zu meiner Person.

Ich bin 20 und vor 5 Monaten von Freiburg nach Hamburg gezogen und habe mir hier eine Wohnung mit 2 Freunden angemieted, mit dem Ziel hier meinen
Zivildienst abzuleisten.
Nun habe ich eine Zivildienstplatz bekommen worüber ich mich eigentlich gefreut habe.

Ich habe so gleich bei der Unterhatssicherungsbehörde angerufen um Mietzuschuss zu beantragen, die haben mir dann gesagt, dass sie mir ein „packet“ zusenden in dem die formulare drin liegen und ich bekomme einen einberufungsbescheid vom Zivildienstamt.

Nun zu meiner Frage:
1.) Wird mir meine Wohnung bezahlt?
2.) Warum kriege ich einen 2. Einberufungsbescheid ich habe doch schon einen Platz bei dem ich schon unterschieben habe.
3.)wie sieht es aus mit dem Mobilitätszuschlag ich weiß das Freunde von mir ihn bekommen haben, nachdem sie nach Berlin gezogen sind und dort ihren Zivildienst abgeleisted haben.
4.) was kann/muss ich tun, damit ich die unterstützung bekommen, denn ohne könnte ich mir die Wohnung und meinen Lebensunterhalt nich leisten, denn das Sold reicht nicht aus.

Ich danke im vorraus schonmal für alle Antworten die ich zu dem thema erhalte.

mit freundlichen Grüßen

Hallo,

deine Fragen sind anhand deiner Daten nicht zu beantworten, da ich nicht weiß ob z.B. die Dienststelle eine dienstliche Unterkunft stellt (auch wichtig für Mobilitätszuschlag), und wie hoch deine Miete ist.

Ich empfehle dir umgehend den für dich zuständigen Regionalbetruer anzurufen, damit er dir helfen kann. Die Telefon-Nr. findest du unter www.zivildienst.de

mfg

R.P.

Hallo Quitter,
ich befürchte, Ihr Plan geht nicht mehr auf. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt und die letzten Einberufungen sind zum 1.1.2011 erfolgt.
Zivildienst ist nichts, das durch einen Vertrag mit einer Einrichtung vereinbart wird, sondern durch einen Einberufungsbescheid durch das Bundesamt für den zivildienst festgelegt wird. Damit legt auch das Bundesamt allein fest, wer wann wohin einberufen wird. Im Regelfall wird zwar dem Antrag der Einrichtung gefolgt, aber nach dem 1.1.2011 werden im Regelfall keine neuen Einberufungen mehr ausgestellt.
Die Einrichtung ist aber frei, Sie als normalen Mitarbeiter für dir Tätigkeit, für die Sie vorgesehen sind, einzustellen. Dann würden Sie das normale Gehalt bekommen, was die anderen MitarbeiterInnen in der Einrichtung erhalten. Damit können Sie Ihre Wohnung dann ganz normal bezahlen.
Zivildienst gibt es nur noch als Auslaufmodell für diejenigen, die jetzt schon im Dienst sind.
Gute Gehaltsverhandlungen wünscht Peter Tobiassen

Moin,
Unterhaltssicherung (Sozialamt des Bezirkes) und Mobilitätszuschlag (Bundesamt) schließen sich aus: Unterhaltszuschuss gibt es für Wohnraum, der nachweisbar seit mindestens 6 Monaten besteht (Mietvertrag reicht!!! :wink:)
Mobilitätszuschlag soll die Härte zwischen Heimat und Einsatzstelle mildern - aber nur, wenn man für den Zivildienst den Ort wechselt.
2. weiß0 ich nicht, das weiß das Bundesamt in Köln.

Gruß
strandperle02