Zivildienst Sonderurlaub

Hallo,

ich beginne am 1.10.09 mein Zivildienst, habe aber glücklicherweise die Möglichkeit von Dienstbeginn an nach Amerika zu fliegen für etwa drei Wochen. Da das nun ein sehr seltener Urlaubsort ist, wo man nicht so oft hinkommt und ich ab 9.10 Ferien hätte, müsste ich 7 Tage fehlen. Meint ihr, ein Antrag, also ein Fehlen auf genehmigtem Wege könnte angenommen werden? Und wenn ja, mit welchen Gründen.

Achso, dazu muss ich sagen, dass ich meine 20 Tage Urlaub nur auf Schulferien verteilen darf.

Liebe Grüße

Ein Zivildienstleistender hat Anspruch auf grundsätzlich 20 Urlaubstage (bei eine fünf-Tage-Woche) und in Einzelfällen die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Erholungsurlaub trifft der zuständige Disziplinarvorgesetzte, der auf Grund dienstlicher Belange auch Vorgaben für Urlaubszeiträume erlassen kann. Aus dienstlichen Gründen ist es nicht sinnvoll einem Zivildienstleistenden direkt in den ersten Diensttagen/Wochen dauerhaften Erholungsurlaub zu genehmigen (z.B. eine Einarbeitungsphase), zudem schließt die Fürsorgepflicht eine Genehmigung des vollständigen Erholungsurlaubsanspruchs zu Beginn des Dienstes aus, da so über die restliche Dienstzeit kein Erholungsurlaub mehr genommen werden kann (z.B. um Weihnachten herum).

Wer auf die Idee kommt trotzdem dem Dienst fernzubleiben sollte wissen, dass hier bei beispielsweise sieben Tagen Abwesenheit vom Dienst eine Straftat begangen wird:

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__52.html

Gruß Andreas

Vor einem Jahr war es noch so, dass ein Zivildienstleistender innerhalb der Ersten 3 Monate KEINEN Anspruch auf Erholungsurlaub hat. D.h. wenn dein Chef ein Nörgler ist oder in deiner Dienststelle etwas los ist, was deine Anwesenheit bedingt, hast du schlechte Karten. Wenn dein Chef zustimmt ist natürlich alles Möglich, also lieb Anfragen, nett sein, denn wie gesagt, wenn er nein sagt kannst du da garnichts machen. Man könnte auch darüber nachdenken, ob es möglich ist den Start eine Woche nach hinten zu verlegen…

Grüße

Vor einem Jahr war es noch so, dass ein Zivildienstleistender
innerhalb der Ersten 3 Monate KEINEN Anspruch auf
Erholungsurlaub hat.

Das ist auch immernoch so. Diese Regelung geht aus der Dauer der Grundausbildung bei der Bundeswehr hervor und wird im Sinne einer zu voraussetzenden Einarbeitungszeit (bzw. auf Grund der Tatsache, dass die Urlaubsregelungen für Zivildienst- und Grundwehrdienstleistende grundsätzlich die gleichen sind) auch 1:1 auf Zivildienstleistende angewendet. Bei vielen Zivildienststellen gibt es aber auf Grund dienstlicher erfordernisse festgelegte Urlaubszeiträume, die auch in den ersten drei Dienstmonaten liegen können.
Beim hier genannten beispiel wird aber auch „betteln“ nichts bringen.

Gruß Andreas

Hallo.

Bei vielen Zivildienststellen gibt es aber auf Grund
dienstlicher erfordernisse festgelegte Urlaubszeiträume, die
auch in den ersten drei Dienstmonaten liegen können.

Meinst du die Schulungen die u.U. stattfinden? Wenn ja sind diese kein Urlaub, sondern die Zeit gilt als Verlagerung der Dienststelle. Man muss dafür ja auch keinen Urlaubsschein ausfüllen.

Beim hier genannten beispiel wird aber auch „betteln“ nichts
bringen.

Würde ich so nicht sagen, es kommt immer auf die Dienststelle an. Der Leiter kann den Urlaub ja trotzdem genehmigen, auf den Urlaubsscheinen ist ja ein Feld für die Begründung des Urlaubs innerhalb der ersten 3 Mon. Vlt. ist es auch Möglich, die Zeit als Minusstunden zu schreiben und dann später herauszuarbeiten. Es kommt auf das Feingefühl an, denn gegen ein Nein kann man absolut garnichts machen.

Grüße

Hallo.

Bei vielen Zivildienststellen gibt es aber auf Grund
dienstlicher erfordernisse festgelegte Urlaubszeiträume, die
auch in den ersten drei Dienstmonaten liegen können.

Meinst du die Schulungen die u.U. stattfinden?

Nein, was ich meine wirst du sicherlich wissen, wenn du die Schilderungen des Threaderstellers noch mal liest.

Würde ich so nicht sagen, es kommt immer auf die Dienststelle
an.

Wie ich schon gesagt habe gibt es diverse Gründe, die die Gewährung des kompletten Erholungsurlaubs gleich zu Beginn der Dienstzeit ausschließen.

Gruß Andreas

OK, ich hatte mich das erste mal Verlesen, ich dachte es ginge darum, nur die erste Woche zu fehlen, nicht die Komplette Zeit. Dann schließe ich mich an, das wird wohl nichts mit der Amerikareise.

Grüße

Ich würde mit der Dinststelle sprechen und klären,
ob man gemeinsam beantragen kann, die Dienstzeit (ZD-Beginn bis -Ende) um einen halben oder ganzen Monat nach hinten zu verlegen.

Das wäre für alle Betriligten die sauberste Lösung.

Liebe Grüße
JK

P.s.: Sonstige Zivitipps: www.klicktipps.de/zivildienst.php