Angenommen, jemand wird nach Ende seiner Berufsausbildung zum Zivildienst einberufen, hat aber nach dieser Ausbildung bereits weitere Pläne, wie z. B.
das Nachholen des Abiturs am Abendgymnasium
Besuch eines Berufskollegs, Bildungsgang „staatl. gepr. Betriebswirt“
Muss unter diesen Bedingungen (also beim Antreten einer der o. g. Schulformen) der Zivildienst geleistet werden? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, diesen Dienst zu umgehen?
Hintergrund des Ganzen wäre, dass er nach seiner Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Besuch eines Berufskollegs, Bildungsgang „staatl. gepr.
Betriebswirt“
Das kann auch parallel zum Zivildienst absolviert werden (so es zeitlich passt)
Muss unter diesen Bedingungen (also beim Antreten einer der o.
g. Schulformen) der Zivildienst geleistet werden?
Im Allgemeinen ja.
Welche
anderen Möglichkeiten gibt es, diesen Dienst zu umgehen?
-man wird nicht zur Musterung vorgeladen
-man wird ausgemustert
-man überschreitet ein Mindestalter
Siehe auch http://www.zivildienst.de für Weiteres (Stichwort auch „Freistellung“)
Hintergrund des Ganzen wäre, dass er nach seiner Ausbildung in
ein Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Zu absolvierender Militär-/Zivildienst ist kein Kündigungsgrund.