Zivildienst - Unabkömmlichkeitsstellung über 23

Hallo,
wurde dank meinem Arbeitgeber unabkömmlich über das 23. Lebensjahr gestellt. Habe aber mal gehört wenn der Zurückstellungsgrund wegfällt man immer noch bis 25 Jahren eingezogen wird. Daher meine Frage:
Ich hätte ein gutes Jobangebot in Aussicht. Kann ich dieses annehmen und bei meinem alten Arbeitgeber kündigen, oder muss ich noch die 2 Jahre bis ich 25 Jahre alt bin bei meinem alten Chef arbeiten. Möchte ja nicht in einen neuen Job rein u dann gleich eingezogen werden.
Danke im Voraus!

Hi Hans!

Also bei uns in Ö ist es so, dass die Wehrpflicht sich vom 17. bis zum 50. Lebensjahr zieht. Zum Grundwehrdienst kann man bei uns bis zum 35. LJ einberufen werden.

Was den Arbeitsplatz angeht sagt die HP http://www.help.gv.at folgendes:

Arbeitnehmer, die zum Wehrdienst einberufen sind, können vom Zeitpunkt des Erhaltes des Einberufungsbefehls grundsätzlich bis zum Ablauf eines Monats nach der Beendigung des Wehrdienstes ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes| weder gekündigt noch entlassen werden. Dauert der Wehrdienst aber kürzer als zwei Monate, verkürzt sich diese Monatsfrist jeweils auf die Hälfte der Wehrdienstzeit.

Die Frist für die Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen (so genannte Behaltepflicht) wird mit dem Tag der Entlassung aus dem Wehrdienst weitergerechnet. Der noch offene Teil der Behaltepflicht schließt an den Wehrdienst an.

Keine Ahnung in wie weit sich das auch auf Deutschland übertragen lässt, aber ich vermute mal, da wird es ähnlich sein.

emefge PN

Hallo Hans.

Eine Unabkömmlichkeit ist laut Wehrpflichtgesetz keine Zurückstellung. Wenn Du über dein 23. Lebensjahr uk gestellt bist/warst, dann kannst Du nicht mehr einberufen werden, da dadurch die Altersgrenze nicht auf 25 steigt.

ABER: Wenn Du noch nicht 23 Jahre alt bist und somit noch einberufbar bist, dann verfällt der Grund der UK-Stellung und somit stehst Du wieder für den Wehrdienst zur Verfügung.