Person „A“ macht Zivildienst und war bisher immer bei einer gesetzlichen allgem Krankenkasse versichert.
Nun ist er neun monate nicht mehr bei dieser Versicherung versichert und soll Anwartschaft versicherung von ca 130 Euro bezahlen, dieser hat aber natürlich keinerlei Geld.
Was bedeuetet diese Anwartschaft; dass er nach den neun monaten wieder bei der selben Versicherung versichert sein darf ? Ist gesetlich versichert sein doch nicht so sicher wenn man als voraussetzung dafür zahlen muss?
Nun ist er neun monate nicht mehr bei dieser Versicherung
versichert
Die Versicherung ruht während des Wehr- oder Ersatzdienstes.
und soll Anwartschaft versicherung von ca 130 Euro
bezahlen, dieser hat aber natürlich keinerlei Geld.
Wer hat ihm denn den Unsinn erzählt? Wenn das jemand von der Versicherung erzählt hat würde ich darüber nachdenken mich über diese Person mal zu beschweren.
Eine Anwartschaftsversicherung ist hier nicht nötig, da die Krankenversicherung nach Ende des Wehr- oder Ersatzdienstes automatisch wieder besteht.
Was bedeuetet diese Anwartschaft; dass er nach den neun
monaten wieder bei der selben Versicherung versichert sein
darf ?
Eine Anwartschaftsversicherung ist eine Versicherung die dann abgeschlossen wird, wenn jemand über einen längeren Zeitraum keine private oder gesetzliche KV hat (zum Beispiel Soldaten auf Zeit) und sichergestellt werden soll, dass der Versicherungsnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zu den Alters- und Gesundheitskonditionen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgeherrscht haben in die Krankenversicherung eintreten würde.
Soll heißen: X geht für 12 Jahre zur Bundeswehr und schließt am Anfang seiner Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung ab. Während seiner Dienstzeit verletzt er sich und hat ab diesem Moment dauerhaft massive gesundheitliche Probleme. Nach seiner Dienstzeit muss ihn die Versicherung bei der er die Anwartschaft hat ohne erneute Gesundheitsüberprüfung voll krankenversichern.
An sich ist die Anwartschaft aber in wenigen Fällen sinnvoll, da der ehemalige Zeitsoldat nach dem Ausscheiden aus dem Dienst sowieso von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden muss.
Im übrigen kostet so eine Anwartschaft inklusive Pflegeflichtversicherung bei privaten KV ca. 13€ im Monat. Die Preise der gesetzlichen KV sind also völlig überzogen (und zudem ist eine entsprechende Versicherung bei einer gesetzlichen KV in jedem Fall unnötig).
Ist gesetlich versichert sein doch nicht so sicher wenn
man als voraussetzung dafür zahlen muss?
Doch, das ist schon sicher. Man hat dem Herrn nur völligen Mist erzählt! Keine Anwartschaftsversicherung abschließen!
Nur das Formular für die Krankenkasse, das dem Einberufungsbescheid beiliegt einreichen und das war es dann bis zum Ende des Wehr - oder Ersatzdienstes.
„Eine Anwartschaftsversicherung ist hier nicht nötig, da die Krankenversicherung nach Ende des Wehr- oder Ersatzdienstes automatisch wieder besteht.“
Person „A“ macht aber Zivildienst und ist nicht Soldat auf Zeit ist es da vielleicht was anderes sodass die Rechnung über 130 EUro gerechtfertigt ist ?? Bei der beratung teilte man Person „A“ mit, dass
ohne den Vertrag der Anwartschaft nicht gewährleistet ist dass er wieder bei dieser Versicherung gesezlich versichert sein kann.
Wo gibt es da im Internet informationen wo man nachlesen kann das die Anwartschaft nicht nötig wär ??
VIelen Dank.
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130 EUro gerechtfertigt ist ?? Bei der beratung teilte man
Person „A“ mit, dass
ohne den Vertrag der Anwartschaft nicht gewährleistet ist dass
er wieder bei dieser Versicherung gesezlich versichert sein kann.
Das würde zutreffen, wenn A privat versichert gewesen wäre. Bei der gesetzlichen KV muß A sogar von der vorherigen Kasse wieder aufgenomen werden.
Wo gibt es da im Internet informationen wo man nachlesen kann
das die Anwartschaft nicht nötig wär ??
Hallo,
also mal völlig unaufgeregt !!!
Während der Zivildienstzeit besteht die Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenkassse weiter, allerdings ohne
Leistungsanspruch weil dieser durch den Staat sichergestellt wird.
Nach Ablauf dieser Zivildienstzeit muss sich der Versicherte, sollte
er dann arbeitslose sein, keine Leistungen erhalten und auch keinen
Anspruch auf Familienversicherung geltend machen lönnen, freiwillig
in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern - und hier kommen
die genannten 130,00 € (derzeit und geschätzt) zum Zuge.
Während der Zivildienstzeit zahlt der Betreffende keinerlei
Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse !!!
Gruss
Czauderna
Eine Anwartschaftsversicherung ist hier nicht nötig, da die
Krankenversicherung nach Ende des Wehr- oder Ersatzdienstes
automatisch wieder besteht.
Person „A“ macht aber Zivildienst und ist nicht Soldat auf
Zeit ist es da vielleicht was anderes sodass die Rechnung über
130 EUro gerechtfertigt ist ?
In obiger Ausführung geht es um Grundwehrdienst oder entsprechenden Ersatzdienst, also eben den Zivildienst.
Bei der beratung teilte man
Person „A“ mit, dass
ohne den Vertrag der Anwartschaft nicht gewährleistet ist dass
er wieder bei dieser Versicherung gesezlich versichert sein
kann.
Völliger unsinn, das ist gesetzlich klar geregelt - die Versicherung wird ja auch nicht gekündigt oder in irgendeiner Form beendet.
Solche Aussagen grenzen ja schon fast an versuchten Betrug.