Zivildienst und Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Arbeitsvertrag befristet bis zum 31.05.10 bekommen. Ende 2009 hat mich das Bundesamt für Zivildienst angeschrieben, dass ich zum 01.02.10 Zivildienst leisten soll. Zurückstellung ging nicht, da ich bereits 1 Jahr zurückgestellt wurde. Also habe ich mir eine Stelle gesucht, die ich am 15 März 2010 antreten werde. Auf Nachfrage bei meinem Chef, ob ich danach wieder kommen könnte, bekam ich die Antwort dass mein Arbeitsverhältnis am 31.05.2010 endet und ich somit aus dem Unternehmen ausscheiden werde. Meine Frage: Muss mich der Betrieb nicht für die 2,5 Monate nach meiner Zivi-Zeit noch beschäftigen? Meines Wissens muss der Betrieb den Arbeitsplatz doch erhalten, wenn der MA Zivildienst leistet. Bei mir wäre es somit die Zeit vom 15. März bis zum 31. Mai?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüße

Hallo,

meines Wissen nach ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet dich weiter zu beschäftigen. Es wäre allerdings besser diese frage einem Experten für befristete Arbeitsverträge zu stellen, da dies nicht zwingend mit dem Zivildienst zu tun hat. Während des zivildienst steht dir aber eine Fort- und Weiterbildungszeit und ein Zuschuss (etwa 600 €) zur verfügung. Dies kann man auhc nutzen zur Neubewerbung direkt nach dem Zivildienst. Viele Zivi’s starten direkt nach dem Dienst in ein Arbeitsverhältnis.

Grüße

Hi frei_bier

Ich bin mir da selbst nicht hundert prozentig sicher, also hoffe ich mal du hast bei den anderen „Experten“ mehr Glück aber ich erinnere mich an diese Regelung weil ein Zivi-Kollege von mir damals das gleiche gemacht hat. Bei ihm war es aber kein Problem, denn er wurde nach dem Zivildienst für die ausstehenden 3 Monate wieder übernommen.

Trotzdem noch viel Glück :wink:

Gruß

Guten Morgen, leider kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Frage nicht helfen, ich würde Ihnen empfehlen, sich an Ihren zuständigen Regionalbetreuer zu wenden, der die Antwort mit Sicherheit weiß. Meiner Einschätzung nach aber gelten bei einem befristeten Arbeitsvertrag andere Gesetze als bei einem Unbefristeten.
Ihren Regionalbetreuer erfahren Sie z.B. über das Bundesamt für Zivildienst, können ihn aber vermutlich auch googeln. Liebe Grüße, Angela G.

Hallo frei_bier
Definitiv kann ich Dir das nicht sagen, dazu brauchst Du einen Juristen.
Aber meinesWissens nach hat der Chef leider recht: Das befristete Arbeitsverhältnis ist ein Grund für eine Rückstellung bis zum Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses. Im Folgemonat könntest Du dann Deinen Zivijob anfangen. Dazu mußt Du beim BAZ einen Antrag stellen. Dem muss auch stattgegeben werden. Die Häufigkeit einer Rückstellung spielt dabei keine Rolle. Es muß nur immer ein Grund vorliegen.
Da aber bereits jetzt bekannt ist, wann Dein Arbeitsverhältnis enden wird, Du aber vorher zum Zivildienst ( da Du Dir auch noch selbst die Stelle gesucht hast sogar auf eigenen Wunsch!) herangezogen wirst, endet das Arbeitsverhältnis halt früher. Da wird dann wie eine fristgerechte Kündigung Deinerseits angesehen.
Das wäre meine Einschätzung zu dem Sachverhalt. Aber wie schon gesagt, ich bin kein Jurist. Der könnte das sicher mit noch mehr Fakten und § versehen.
Hoffentlich bist Du jetzt nicht all zu Enttäuscht.
Schöne Grüße aus Oberbayern.
Ralph

Ich empfehle ihnen die Aussage ihres chefs tarifrechtlich
zu pruefen und die Inhalte ( kuendigungsvorschriften) ihres
arbeitsvertrages sorgfaeltig durchzulesen.
Liebe Gruesse
Peter Knoll
zivildienstbeauftragter