Zivildienst und Sozialamt

Hallo, meine Situation ist für mich selbst nicht gerade sehr durchsichtig, aber ich hoffe trotzdem, dass mir die einen oder anderen Experten ein wenig weiterhelfen können. Nun zu meiner Situation:

Ich wohne mit meiner Mutter und mit meiner Schwester in einer Mitwohnung zu ca. 500 € warm. Bisher haben wir alle Sozialhilfe bzw. Kindergeld bekommen, da meine Mutter aufgrund einer Krebserkrangung erwerbsunfähig ist. Nun hat meine 16-jährige Schwester eine Ausbildung zur Arzthelferin angefangen und verdient um die 550 €. Ich fange im Oktober mit dem Zivildienst an und werde dann etwas über 500 € verdienen.

Meine Mutter spricht nun davon, dass es finanziell sehr eng wird, da ich kein Kindergeld während des Zivildienstes bekomme und das Sozialamt das Einkommen, dass meine Schwester und ich haben rigeros verrechnet mit der Sozialhilfe, die meine Mutter bekommt. Nun ist natürlich die Befürchtung da, dass mir und meiner Schwester kaum etwas bleibt und wir unsere Mutter „durchziehen“ müssen, weil unsere Einkommen vom Sozialamt nicht einzeln betrachtet werden, sondern anscheinend das Einkommen des gesamten Haushaltes zusammen verrechnet wird. Stimmt das so? Wieviel darf das Sozialamt mir von meinem Lohn bzw. dem von meiner Schwester abziehen? Was ist mit Wohngeld und die Kosten für Wasser und Strom? Ist die einzige Möglichkeit für mich auszuziehen? Denn ich würde schon ganz gerne das Gefühl haben für meine Arbeit entlohnt zu werden…

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen nahebringen und danke für die Aufmerksamkeit.

Freundliche Grüße, Daniel

Ich weiß nur so viel, dass dir das ausziehen gar nichts bringt, da du während dem Zivi nur Wohngeld bekommst, wenn du mindestens 6 Monate vorher ausgezogen bist. Das ist jetzt schon zu spät. Aber ich würde mich mal am Sozialamt informieren, kann mir gar nicht vorstellen, dass die deinen Sold anrechnen können. Die ganzen Aufwandsentschädigungen für Essen, Kleidung usw. sowieso nicht, und die machen ja den größten Teil aus beim Zivigehalt.
Grüße Tobi

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Hi Daniel,

dass das Einkommen deiner Schwester mit als Familieneinkommen angerechnet wird, ist korrekt, da deine Schwester minderjährig ist. Ihr bleibt nur der Freibetrag, der nicht angerechnet wird, übrig. Bei dir hängt es davon ab, ob du schon volljährig bist. Wenn ja, dann darf dein Einkommen nicht einfach mit angerechnet werden, da du „nicht gesteigert unterhaltspflichtig“ gegenüber deiner Mutter bist und einen Mindestselbstbehalt hast, der dein Einkommen mit Sicherheit übersteigt. Allerdings wird das Sozialamt wahrscheinlich verlangen, dass du 1/3 der Miete zahlst, was auch rechtmäßig ist. Wenn du das von deinem Einkommen nicht zahlen kannst, musst du dich an die Abteilung für Unterhaltssicherung wenden (könnte eine Abteilung des Sozialamtes sein, nachfragen), die würden dir dann etwas dazuzahlen.

Gruß
Nelly