Wenn ein junger Mann Zivildienst leistet erlischt ja während des Zivildienstes sein Unterhaltsanspruch. Wenn er nun noch zu Hause wohnen würde entstünden ja trotzdem Unterhaltskosten.
Wer müßte ihn denn dann unterhalten? Oder wäre dafür auch sein Sold gedacht (z.B.Essensgeld zur Kühlschrankfüllung zu Hause) und müßte er sich somit an den Haushaltskosten beteiligen (was ist Z.B. mit Miete, Strom usw.)? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo,
Die vom Staat bezogenen Leistungen stellen den angemessenen Unterhalt sicher. Als Zivildienstleistender kann man eine gestellte Dienstwohnung und Verplegung bei der Zivildienststelle in Anspruch nehmen.
Einen gewissen Betrag als Kostgeld abzugeben, wenn man zu Hause wohnt und isst, sehe ich als durchaus normal an.
Beatrix