Zivildienst verweigern?

Hallo zusammen!

Mich würde mal interessieren, ob man eigentlich den Zivildienst mit verschiedenen Attesten (chronischem Rückenleiden, Allergie, Zuckerkrankheit) etc. umgehen kann?

Oder muss man als Kriegsdienstverweigerer unbedingt Zivildienst leisten?

Ist nur eine allgemeine Frage, fänd ich mal „spannend“ :wink:

Vielen Dank im Voraus!

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

wenn es irgendwelche „Leiden“ gibt, die es einem ermöglichten, den Zivildienst zu verweigern, dann würde man mit diesen sicher kaum wehrdienstfähig sein. Insofern stellte sich solch eine Frage nicht.

Gruß

Sehe ich anders…

die Leiden sind ungefähr 1 Jahr nach der Musterung aufgetreten…

Hallo,
Ich würde mich dann nachmustern lassen - keine Wehrtauglichkeit - kein
Zivildienst.
Wehrtauglichkeit weiterhin - Zivildienst = ja !
Gruß
Czauderna

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Hallo

Oder muss man als Kriegsdienstverweigerer unbedingt
Zivildienst leisten?

Man kann auch anderweitige Ersatzdienste leisten (Feuerwehr, THW,…)
Allerdings wird man wohl auch dort nach dem Befund der (Nach-)Musterung gefragt.

mfg M.L.

Danke, das hört sich schon besser und verständlich an :smiley:

Das heisst, wenn man z.b. eine Zuckerkrankheit (nichts wirklich schlimmes aber immerhin), chronische Rückenschmerzen und ein Hohlkreuz hat, könnte man sich ausmustern lassen?

[MOD] Vollzitat gelöscht

Also, wenn diese Krankheiten ausreichend sind (bin kein Musterungsarzt und kann dies nicht beurteilen), dann kann man sich naturgemäß ausmustern lassen. Wenn mich nicht alles täuscht, ist auf dem Musterungsbescheid (hinten das Kleingedruckte) vermerkt, dass man den Eintritt von Tatsachen, die eine Wehrdienstausnahme u. a. nach § 9 Wehrpflichtgesetz begründen, unverzüglich dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen hat.

Also mitteilen, dass man jetzt irgendwas Neues hat. Die werden dann schon prüfen, ob es so ist und ob es ausreichend ist.

Gruß

wenn die beschwerden 1 jahr nach der musterung gekommen sind kann es dann nicht um physisches leiden handeln. damit wärst du sofort ausgemustert wenn du einen attest vom facharzt hast