Zivildienst vs. Festanstellung

Hallo,

habe hier im Forum als auch sonst im Internet nichts wirklich hilfreiches zum Thema gefunden.
Hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Nachdem ich gut 2,5 Jahre vom Zivildienst aufgrund meiner Ausbildung zurückgestellt worden bin, habe ich jetzt die Befürchtung, dass ich eingezogen werden könnte.
So weit eigentlich kein Problem. Allerdings habe ich bereits eine Übernahmegarantie von meinem Ausbildungsbetrieb und würde diese Stelle nun durch die Herranziehung zum Zivildienst verlieren.
Sprich ich würde 9 Monate Zivildienst machen und in der Zeit so wenig verdienen, dass ich nicht mal mehr mein eigenes Leben finanzieren könnte (das ist mit Ausbildungsgehalt grade noch so machbar, Zivildienstgeld ist allerdings nicht mal die Hälfte davon) und wäre nach den 9 Monaten Arbeitslos.
Heißt also der Staat würde mir meine Zukunft total verbauen. Das kann doch wohl kaum Sinn der Sache sein.

Kann ich da irgendetwas gegen tun ?

Danke im Voraus.

Natürlich ist das nicht der Sinn der Sache, es hält den Staat aber eben auch nicht davon ab, dich zum Zivildienst einzuberufen. Dadurch gibt es auch nicht mehr oder weniger Arbeitslose, weil ja ein anderer die Stelle bekommt.

Zivildienst ist keine Einrichtung für Arbeitslose. Auch wer einen Job (in Aussicht) hat, muss ihn ableisten.

Du kannst höchstens versuchen, dich noch ausmustern zu lassen, oder du verpflichtest dich beim THW oder der Feuerwehr für ein paar Jahre (wohl nur 1x die Woche).

Levay

Hallo,

bei mir war es genauso. Erst war ich aufgrund meiner Ausbildung zurückgestellt und als ich danach „gezogen“ werden sollte hat mein Ausbildungsbetrieb bei dem ich inzwischen als Festangestellter tätig war eine Art Rückstellung beantragt.

Dies muss aber von Deinem Arbeitgeber aus passieren und es muss einen triftigen Grund beinhalten. Bei mir wurde damals der Grund angegeben, dass kein adäquater Ersatz für mich gefunden werden kann/konnte.

Wenn also Deinem AG auch etwas an deiner Arbeitskraft liegt dann spreche das doch einfach mal mit ihm ab.

Ich habe auch noch das hierzu gefunden:
Unabkömmlichstellung
Unabhängig von der Zurückstellungsmöglichkeit kann ein Wehrpflichtiger nach § 13 Wehrpflichtgesetz für den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung unabkömmlich gestellt werden, wenn durch seine Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung des Betriebes gefährdet bzw. so erschwert würde, daß eine unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebes eintreten würde oder die Fortführung einer bestimmten Tätigkeit durch ihn dringend notwendig erscheint. Eine UK-Stellung ist jedoch nicht möglich, wenn das öffentliche Interesse an der Heranziehung des Wehrpflichtigen zum Wehrdienst überwiegt.

Anträge auf Unabkömmlichstellung sollen mit dem Formblatt „UK-Gesuch für Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft“ bei der für den Sitz des Unternehmens oder des Betriebes, für den der Wehrpflichtige / Zivieldienstleistende uk-gestellt werden soll, zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder kreisfreien Stadt als vorschlagsberechtigte Behörde gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.

Das „UK“ Formblatt ist in gutsortierten Schreibwarengeschäften erhältlich. Bei Bedarf können Adressen von Verlagen bei der Industrie- und Handelskammer erfragt werden.

Gruß
Patrick

Das mit dem Arbeitgeber ist durchaus ne gute Idee. Ich werd es mal ansprechen, vll. kann man da was machen :smile:

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Keine Unabkömmlichkeitsstellung nach §13 WPflG!!!
„§13 (1) WPflG
Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann ein Wehrpflichtiger im Spannungs- und Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.“

UK-Stellungen kann es im Frieden also nicht geben, gibt es sie trotzdem (ist mir auch schon untergekommen) sind sie nichtig.

Es kann aber eine weitere Zurückstellung nach §12 WPflG beantragt werden:

„(7) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag auch zurückgestellt werden, wenn er für die Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist. In diesem Fall sind die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde des Wehrpflichtigen antragsberechtigt und verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Unentbehrlichkeit der zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen. Die Zurückstellung bedarf der Zustimmung des Wehrpflichtigen. Die Einberufung des Wehrpflichtigen ist bis zur Entscheidung über den Antrag auszusetzen.“

Gruß Andi

So weit eigentlich kein Problem. Allerdings habe ich bereits
eine Übernahmegarantie von meinem Ausbildungsbetrieb und würde
diese Stelle nun durch die Herranziehung zum Zivildienst
verlieren.

Was du aber defakto nicht der Gesellschaft und dem Staat vorwerfen kannst, sondern höchstens deinem Arbeitgeber.
Aber wie gesagt, vielleicht besteht ja die Möglichkeit einer weiteren Zurückstellung, die aber auch irgendwann ein Ende hat. Und ich weiß nicht wie alt du bist, aber du kannst dann bis 25 gezogen werden.

Sprich ich würde 9 Monate Zivildienst machen und in der Zeit
so wenig verdienen, dass ich nicht mal mehr mein eigenes Leben
finanzieren könnte

Wie kommst du darauf? Dein Sold ist zwar nicht unbdingt hoch, dazu kommt aber bei Zivildienstleistenden in vielen Fällen noch die erhöhte Verpflegungspauschale und die Unterkunftspauschale.
Von den diversen Kostenübernahmen durch die Unterhaltssicherungsbehörde (z.B. Miete) mal abgesehen. Es würde mich tatsächlich sehr wundern, wenn da zum Azubigehalt alles in allem eine größere Differenz herauskommen würde.

Heißt also der Staat würde mir meine Zukunft total verbauen.

Das ist wieder nur die halbe Wahrheit. Du hast dich für die Ausbildung zurückstellen lassen, was völlig legitim ist. In vielen Fällen ist es aber durchaus eine Überlegung wert erst seinen Wehr- oder Ersatzdienst zu leisten und dann eine Ausbildung zu machen.

Gruß Andreas

Hallo,

Kann ich da irgendetwas gegen tun ?

ja, Du kannst Dich für sechs Jahre im Katastrophenschutz verpflichten.
Das geht völlig problemlos „berufsbegleitend“, und so kannst Du Deinen
Dienst leisten UND Deinen Job ausüben. Du siehst, der Staat denkt auch an
Dich und respektiert Deine Wünsche. Nur Drückeberger, die mag er nicht so
sehr.

Nähere Informationen gibt es bei folgenden Organisationen:

Technisches Hilfswerk

Freiwillige Feuerwehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsches Rotes Kreuz

Johanniter-Unfall-Hilfe

Arbeiter-Samariter-Bund

Malteser Hilfsdienst

Gruß,

Malte