Zivildienst wegen Studienplatz+Wohnung umgehen

Hallo,

ich fange am besten mal von vorne an:
Ich habe erfolgreich den Kriegsdienst verweigert und darauf gehofft, dass das Bundesamt für Zivildienst mich übersieht, was in den ersten 6 Monaten auch recht gut lief. Ich habe jetzt bereits einen Studienplatz und eine Wohnung. Den Mietvertrag kann ich erst wieder in 6 Monaten kündigen.
Jetzt bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde mir eine Zivildienststelle zu suchen, anderenfalls würde mir eine zugeteilt werden.
Jetzt zu meinen fragen:
Ich bin noch nicht im dritten Semester, gibt es trotzdem eine Möglichkeit den Zivildienst noch zu umgehen? Ich möchte eigentlich mein Studium so schnell wie möglich hinter mich bringen und dann ein FSJ im Ausland machen.
Wenn das nicht klappt würde ich meine Wohnung für die Zeit des Zivildienstes trotzdem gerne halten. Gibt es eine Möglichkeit, dass das von der Zivildienststelle finanziert wird? Wohnungen in Universitätsstädten sind leider ziemlich teuer und selten…

Vielen Dank im Vorraus
Michael

Hi,

  • das Bundesamt hat in den letzten Jahren jede Immatrikulationsbescheinigung akzeptiert, egal, welches Semester
  • wenn Du einen Mietvertrag hast, der bescheinigt, dass Du Deine Wohnung länger als 6 Monate hattest, zahlt in jedem Fall die Unterhaltssicherungsbehörde der Kommune.

Viele Grüße
strandperle02

Hallo Michael,

da gibt es wenig Möglichkeiten. Du solltest dir umgehend eine Dienststelle suchen, da du sonst vom Bundesamt für den Zivildienst eingezogen wirst. Meistens sind das dann auch Stellen die nicht so begehrt sind (Bayern, Ostdeutschland, schlechte Arbeitsbedingungen etc.). Die Miete bekommst du unter Umständen von der Unterhaltssicherungsbehörde bezahlt bzew. die differenz von deiner Dienststelle.
Wichtig: Bekommst du eine Stelle zugewiesen, muss die Dienststelle normalerweise keine Differenz bezahlen da du dienstliche Unterkunft hast. Dies kann dazu führen das du deine Wohnung verlierst

mfg

R.P.

Warum machst Du nicht einfach jetzt den Zivi im Ausland, statt später ein FSJ?

Was die Wohnung angeht: Je nach Zivistelle ist es möglich, eine Wohnung finanziert zu bekommen (an dem Ort, wo die Stelle ist), in einem gewissen Rahmen. Eine Zweitwohnung zu halten wird sicher niemand übernehmen.

Normalerweise kommt man aber aus einem laufenden Mietvertrag auch eher raus, zB wenn man geeignete Nachmieter vorschlägt. Vielleicht - das weiß ich leider nicht - ist die Einberufung auch gültig als Grund für fristlose Kündigung.

Viele Grüße
PH

Hallo,

deine Wohnung kannst du auf jeden Fall behalten, auch wenn du Zivildient machen musst. Der Staat muss deine Wohung bezahlen.

Du kannst das Risiko eingehen, dir keinen Zivildienstplatz zu suchen. Denn eigentlich hat das Bundesamt kaum Zivildienstplätze auf die sie dich einberufen können.

Und wenn doch noch eine Einberufung kommt, kannst du auch noch einen eigenen Platz suchen und die Chancen stehen dann gut, dass du dorthin einberufen wirdt.

Gruß
Erwin Eisenhardt

Hallo Michael,
vor dem Hintergrund, dass die Wehrpflicht in den nächsten Monaten ausgesetzt/abgeschafft wird, können sie die Sache einfach aussitzen. Das Bundesamt für den Zivildienst wird in Ihrer Sache vor Ende November nichts weiteres unternehmen. Spätestens in der zweiten Novemberhälfte (nach dem CDU-Parteitag am 15./16.11.2010) werden wir den Zeitplan für die Aussetzung der Wehrpflicht erfahren. Meine Vermutung: Die letzten Einberufungen werden zum 1.1.2011 erfolgen. Damit wäre der Zivildienst für Sie schon gestorben.
Wenden Sie sich in der zweiten Novemberhälfte einfach an die telefonische Hotline der Zentralstelle KDV über http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19 Dann können wir besprechen, ob Sie noch etwas unternehmen müssen, um ein ungestörtes Studium zu gewährleisten.
Ein FSJ im Ausland ist übrigens auch ohne Fortbestehen der Wehrpflicht möglich - meist eine sehr spannende und erfahrungsreiche Zeit.
Eine schnelle Abschaffung der Wehrpflicht wünscht Peter Tobiassen

Ich als Österreicher kann dir da nicht weiterhelfen. Aber telefonieren kostet normalerweise zwar nicht nichts, aber auch nicht viel. Frag mal bei der zuständigen Behörde nach. In Österreich ist das die „Zivildienstserviceagentur“.

Viel Glück wünscht

Fabius