Guten Tag,
wenn man VERGISST, einem Amt (z.B. Zivildienst) einen Beleg rechtzeitig zuzuschicken und wenn man dann, bezogen auf das Beispiel, herangezogen wird, kann man ja innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einreichen.
Wie würde man das dann formulieren?
Ich freue mich über jede Hilfe 
Sonst kann man Dir einfach nicht weiterhelfen!
Gruß
Hallo,
wenn man VERGISST…
Wie würde man das dann formulieren?
„ich habe leider verpennt Ihnen den Beleg einzureichen und daher lege ich Widerspruch zu dem Bescheid XYZ ein…“
Ob das als Grund für einen Widerspruch reicht, wage ich zu bezweifeln.
Oder was genau wolltest Du jetzt hören?
Gruß
S.J.