Zivildienst: Wohngeld als Ausgleich für Unterhalt?

Hallo,
wenn man vor Ableistung des Zivildienstes den Unterhalt vom Vater direkt an seine Mutter überwiesen hat, der Sold des Zivildienstes die höhe dieser Gelder allerdings nicht erreicht, hat man dann auch wenn man zuhause wohnt einen Anspruch auf Wohngeld, da man ja quasi Miete fürs Wohnen im Haus der Mutter bezahlt hat? Oder gibt es sontige Gelder, die einem in dieser Situation zustehen?

Mit freundlichen Grüßen
Mawo

Hi,

bei Soldaten hilft bei solchen Fragen der deutsche Bundeswehrverband gerne weiter.
Ich weiß jetzt leider nicht wer bei Zivildienstleistenden dafür zuständig ist, ich war Soldat.

MFG

Ansprüche sehe ich da erst mal pauschal nicht. Aber ich würde mich mal an die Unterhaltssicherungsbehörde der Kommune wenden und mich beraten lassen. Wenn Ansprüche bestehen, dann dort.

Gruß Andreas