Hallo,
wenn man vor Ableistung des Zivildienstes den Unterhalt vom Vater direkt an seine Mutter überwiesen hat, der Sold des Zivildienstes die höhe dieser Gelder allerdings nicht erreicht, hat man dann auch wenn man zuhause wohnt einen Anspruch auf Wohngeld, da man ja quasi Miete fürs Wohnen im Haus der Mutter bezahlt hat? Oder gibt es sontige Gelder, die einem in dieser Situation zustehen?
Mit freundlichen Grüßen
Mawo