Hallo,
mich würde es mal interessieren ob man als Zivildienstleistender (unter 25 Jahren) einen Anspruch auf Wohngeldunterstützung hat bzw. ob er gewährt wird.
Zur Situation:
- es wäre der erste Auszug/Umzug in eine eigene (kleine /
1Zimmer= dementsprechend auch die Miete)Wohnung
- Grund des Auszuges: zu kleine Wohnung durch spontanen/notwendigen
Umzug
- 18 Jahre alt
- Noch nie Wohngeld bezogen
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, habe keine aktuellen Informationen zu dieser Situation gefunden.
Und bitte keine Sprüche wie: „Schon wieder jemand, der dem Staat auf der Tasche liegt“
Danke schonmal im Vorraus
Hallo,
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, habe keine aktuellen
Informationen zu dieser Situation gefunden.
komisch:
http://www.google.de/search?q=wohnung+zivildienst&ie…
- Hit: http://www.zivil.de/index.php?id=910
.m
Hallo,
ich habe soeben nochmal im WoGG (Wohngeldgesetz) geschaut.
Meines Erachtens nach ist dort kein Ausschluss für
Zivildienstleistende im §7 definiert.
Demnach ist eine Zahlung von Wohngeld bei den entsprechenden Voraussetzungen durchaus möglich.
Also einfach mal das Antragsformular ausfüllen (gibt es in jeder Kommunalverwaltung) und an die zuständige Wohngeldstelle geben. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ohnehin vier Monate.
Wenn ich mich richtig erinnere, war es aber auch so, dass man Mietzuschuss über die Dienststelle beim Bundesamt für den Zivildienst beantragen kann. Die Informationen haben die Dienststellen in der Regel auch vorliegen. Also am Besten auch dort mal fragen.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Wenn noch Fragen sind, einfach melden.
MfG
Saxony88