Guten Tag,
muss ein Zivilgericht z.B.: bei Prozessbetrug, von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft verweisen wenn bereits das Urteil des Zivielgerichtes ein oder mehrere Offizialdelikte des Prozessgegners präjudiziert?
Z.B.: wenn der Prozessgegner mittels Prozessbetrung eine Verpflichtung abwenden will und der Kläger im Laufe des Verfahrens den Beweis erbringen kann, dass ein Prozessbetrug vorliegen muss und ein Urteil zu Gunsten des Klägers diesen Prozessbetrug der Beklagten dem Grunde nach bereits bestätigt.