Zivilklage Körperverletzung

Hallo!

Kann mir jemand vielleicht sagen, wie eine Zivilklage bei schwerer Körperverletzung abläuft, bzw. wie man jemanden deshalb anklagen kann, wenn man selbst nicht im Rechtsschutz ist?
Hat so eine Klage dann die gleichen „Chancen“ wie eine private?

Danke schonmal!

Äh… Wo ist denn der Unterschied zwischen Zivil- und Privatklage, und was hat das mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun?

verwirrt:
Levay

Ja, ich meine wenn ich eine Klage nicht über meinen eigenen Anwalt laufen lasse (weil ich keinen habe), sondern zur Polizei gehe und einfach den Täter anzeige. Ich habe ja dann praktisch für die Verhandlung keinen Anwalt, wie geht das dann alles weiter?

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Ja, ich meine wenn ich eine Klage nicht über meinen eigenen
Anwalt laufen lasse (weil ich keinen habe), sondern zur
Polizei gehe und einfach den Täter anzeige.

Hallo, Du Gummibär,
klar hast Du dann einen Anwalt. Sogar einen Staatsanwalt!
Gruß
Eckard

Huhu!

klar hast Du dann einen Anwalt. Sogar einen Staatsanwalt!

Ein weit verbreiteter Irrtum. Der Staatsanwalt vertritt weder die Interessen der Geschädigten noch - streng genommen - die des Staates. Er sammelt alle Umstände, die sowohl für als auch gegen eine Bestrafung sprechen, und stellt keinesfalls Schadensersatzansprüche für einzelne Personen.

In diesem Fall bist du überhaupt nicht Verfahrensbeteiligter, sondern erscheinst - allenfalls - als Zeuge vor Gericht.

Levay

Meine bescheidene Meinung:

Streng genommen vertritt der StA eben doch die Interessen des Staates. Es ist nämlich seine Aufgabe, einen etwaigen staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Dass er auch entlastende Momente prüft, steht dazu ja nicht im Widerspruch. Denn der staatliche Strafanspruch besteht eben nur, wenn der Angeklagte auch wirklich der Täter ist.

Levay

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Hallo!

Also, generell gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. das Opfer einer Straftat erstattet Anzeige bei der Polizei. Dann wird ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei bzw. durch die Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt. Ob die Sache vor Gericht kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. der zuständige Richter. Das Opfer kann im Strafprozeß entweder aus Zeuge vernommen werden oder als Nebenkläger auftreten. Sinn eines Strafprozesses ist, den Täter zu bestrafen und nicht, dem Opfer einen Schaden zu ersetzen.

  2. Möchte das Opfer Schadensersatz/Schmerzensgeld erlangen, sollte er in einem Zivilverfahren gegen den Täter auf eine Geldsumme klagen. Vor einem Amtsgericht kann er sich selbst vertreten, vor einem Landgericht besteht Anwaltszwang.
    Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, sollte man sich beraten lassen, ob einem Prozeßkostenhilfe (je nach Einkommensverhältnissen) zusteht.

Hoffe, geholfen zu haben.

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